ZAP-2019-21
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Fach 1, Seite 166 Eilnachrichten <strong>2019</strong><br />
gesellschaft. Hinweis: Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 PartGG begründet nicht die Haftung des einzelnen<br />
Partners, sondern schränkt sie ein. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 643/<strong>2019</strong><br />
Berufungseinlegung über das beA: Überwachungspflichten<br />
(BAG, Beschl. v. 7.8.<strong>2019</strong> – 5 AZB 16/19) • Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze über<br />
das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht, hat er in seiner Kanzlei das zuständige<br />
Personal dahingehend zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung<br />
nach § 46c Abs. 5 S. 2 ArbGG zu kontrollieren ist. Er hat zudem diesbezüglich zumindest<br />
stichprobenweise Überprüfungen durchzuführen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 644/<strong>2019</strong><br />
Gebührenrecht<br />
Gegenstandswert im Asylverfahren: Beschwerde<br />
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.9.<strong>2019</strong> – OVG 3 L 112.19) • Gegen die erstinstanzliche Festsetzung<br />
des Gegenstandswerts in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz ist die Beschwerde statthaft. Der<br />
Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG wird durch die Regelung in § 1 Abs. 3 RVG verdrängt.<br />
<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 645/<strong>2019</strong><br />
EU-Recht/IPR<br />
Cookies: Aktive Einwilligung des Nutzers<br />
(EuGH, Urt. v. 1.10.<strong>2019</strong> – C-673/17) • Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des<br />
Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht. Hinweis: Auf eine Vorlage<br />
des BGH hat der Gerichtshof entschieden, dass die für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf<br />
dem Gerät des Besuchers einer Website erforderliche Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen,<br />
das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt<br />
wird. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 646/<strong>2019</strong><br />
Suchmaschine: Reichweite einer Auslistung<br />
(EuGH, Urt. v. 24.9.<strong>2019</strong> – C-507/17) • Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, eine<br />
Auslistung in allen Versionen seiner Suchmaschine vorzunehmen. Er ist jedoch verpflichtet, sie in allen<br />
mitgliedstaatlichen Versionen vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Internetnutzer<br />
davon abzuhalten, von einem Mitgliedstaat aus auf die entsprechenden Links in Nicht-EU-Versionen<br />
der Suchmaschine zuzugreifen. Hinweis: In diesem Fall ging es um eine Sanktion i.H.v. 100.000 € gegen<br />
die Google Inc. wegen der Weigerung des Unternehmens, in Fällen, in denen es einem Auslistungsantrag<br />
stattgibt, die Auslistung auf sämtliche Domains seiner Suchmaschine anzuwenden.<br />
<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 647/<strong>2019</strong><br />
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1116 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong>