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AUTOINSIDE Ausgabe 7/8 – Juli/August 2021

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PRODUKTE & DIENSTLEISTUNGEN<br />

Gastbeitrag Allianz Suisse<br />

Die Autoversicherung der Zukunft<br />

Mit einem Prämienvolumen von rund sechs Milliarden Franken zählt die Motorfahrzeugversicherung zum<br />

wichtigsten Geschäftsbereich der Schweizer Versicherer. Allerdings verändern sich angesichts der<br />

fortschreitenden Digitalisierung die Rahmenbedingungen rasant. Immer mehr Fahrzeuge werden zu «rollenden<br />

Computern». Braucht es da noch eine Autoversicherung? Bernd De Wall, Allianz Suisse<br />

Neben Unfällen gibt es auch andere Gefahren: Bis 2030 rechnen Versicherungsexperten<br />

mit einer deutlichen Zunahme an Schadenereignissen durch<br />

Naturgefahren. Zudem sind die Fahrzeuge der Zukunft auch nicht gegen<br />

Diebstahl oder mutwillige Beschädigung gefeit. Im Gegenteil: Mit dem Grad<br />

der Vernetzung der Fahrzeuge steigt beispielsweise die Gefahr von Hackerangriffen.<br />

Die Aufgabe der Versicherer wird es sein, diese Risiken zu minimieren<br />

und gleichzeitig kalkulierbar und beherrschbar zu machen. Die<br />

Motorfahrzeugversicherung wird also auch in Zukunft vonnöten sein. Allerdings<br />

geht die Allianz heute davon aus, dass die Entschädigungsleistungen<br />

in den nächsten 15 Jahren um 7 bis 16 Prozent zurückgehen werden,<br />

je nach Verbreitung der neuen Systeme. Dies wird dann sicherlich auch<br />

Auswirkungen auf die Prämien haben, die in einem ähnlichen Umfang sinken<br />

könnten.<br />

In Zukunft werden Fahrzeuge autonom unterwegs sein. Foto: Istock<br />

Bis der Strassenverkehr von selbstfahrenden Autos geprägt sein wird, vergehen<br />

noch einige Jahre. Doch eines ist sicher: Die Fahrzeuge der Zukunft<br />

werden sauber, sicher und vernetzt sein. Das bedeutet: Es ist aus Versicherungssicht<br />

prinzipiell mit deutlich weniger Unfällen zu rechnen, je selbstständiger<br />

Autos werden. Ist die Motorfahrzeugversicherung deshalb bald<br />

ein Fall für das Museum? Ganz so weit wird es nicht kommen. Fakt ist, dass<br />

sich die Risikoeinschätzung der Versicherungsgesellschaften ändern wird.<br />

Derzeit werden etwa 90 Prozent aller Verkehrsunfälle durch menschliches<br />

Fehlverhalten am Steuer verursacht, nur 10 Prozent durch technische Fehler.<br />

Wenn in 10 bis 15 Jahren das Auto einen relativ hohen Anteil der Fahrleistung<br />

im automatisierten Modus vollbringt, wird sich das Risiko verlagern:<br />

weg vom menschlichen Fehler seitens des Verkehrsteilnehmers, hin<br />

zu den Fahrzeugsystemen. In Zukunft werden die Versicherer vor allem die<br />

Qualität der verbauten Sicherheitssysteme im Zusammenspiel zwischen aktiver<br />

und passiver Sicherheit bewerten müssen.<br />

Wen trifft die Schuld, wenn ein Roboterauto in einen Unfall verwickelt ist<br />

oder gar einen Menschen anfährt <strong>–</strong> den Halter, den Autohersteller? Diese<br />

Haftungsfragen werden viel diskutiert, aber neue Regelungen sind aus<br />

heutiger Sicht nicht erforderlich. Das derzeitige Modell aus Gefährdungshaftung<br />

des Halters und Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung beinhaltet<br />

auch den Schutz des Verkehrsopfers bei Schäden durch teil- und vollautonomfahrende<br />

Fahrzeuge. Das Wichtigste ist, dass das Unfallopfer auch<br />

dann geschützt ist, wenn die Verschuldenshaftung bei einem automatisierten<br />

Fahren nicht mehr zum Tragen kommen sollte. Dazu muss nach heutiger<br />

Rechtslage gar nicht so viel geändert werden. Der Fahrzeughalter haftet<br />

ja immer aus der Gefährdungshaftung heraus und zwar unabhängig davon,<br />

ob die Ursache für den Unfall in einem Fehler des Fahrers oder an einem<br />

technischen Fehler des Fahrzeugs liegt. Die Frage nach einem möglichen<br />

Rückgriffsrecht des Versicherers auf den Automobilhersteller bei technischen<br />

Fehlern ist dann eine eigene Thematik, welche die Versicherungsgesellschaften<br />

lösen werden, die das Verkehrsopfer aber nicht trifft.<br />

Die Haftungsfragen führen unweigerlich zur Frage, wem die Fahrzeugdaten<br />

zukünftig gehören. Die Daten «gehören» nach Ansicht der Allianz eindeutig<br />

dem Kunden. Nur er kann über die Verwendung entscheiden. Für die Allianz<br />

sind die im Fahrzeug gespeicherten Daten grundsätzlich dem Fahrer<br />

oder Halter zuzuordnen. Somit muss auch der Fahrzeughalter oder -fahrer<br />

frei entscheiden können, wem er seine Daten zur Verfügung stellt, seien<br />

es Fahrzeughersteller, Automobilclubs, IT-Unternehmen oder Versicherer,<br />

und unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck diese Daten genutzt<br />

werden dürfen. <<br />

Weitere Infos unter:<br />

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<strong>Juli</strong><strong>–</strong><strong>August</strong> <strong>2021</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>

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