AUTOINSIDE Ausgabe 7/8 – Juli/August 2021
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PRODUKTE & DIENSTLEISTUNGEN<br />
Gastbeitrag Allianz Suisse<br />
Die Autoversicherung der Zukunft<br />
Mit einem Prämienvolumen von rund sechs Milliarden Franken zählt die Motorfahrzeugversicherung zum<br />
wichtigsten Geschäftsbereich der Schweizer Versicherer. Allerdings verändern sich angesichts der<br />
fortschreitenden Digitalisierung die Rahmenbedingungen rasant. Immer mehr Fahrzeuge werden zu «rollenden<br />
Computern». Braucht es da noch eine Autoversicherung? Bernd De Wall, Allianz Suisse<br />
Neben Unfällen gibt es auch andere Gefahren: Bis 2030 rechnen Versicherungsexperten<br />
mit einer deutlichen Zunahme an Schadenereignissen durch<br />
Naturgefahren. Zudem sind die Fahrzeuge der Zukunft auch nicht gegen<br />
Diebstahl oder mutwillige Beschädigung gefeit. Im Gegenteil: Mit dem Grad<br />
der Vernetzung der Fahrzeuge steigt beispielsweise die Gefahr von Hackerangriffen.<br />
Die Aufgabe der Versicherer wird es sein, diese Risiken zu minimieren<br />
und gleichzeitig kalkulierbar und beherrschbar zu machen. Die<br />
Motorfahrzeugversicherung wird also auch in Zukunft vonnöten sein. Allerdings<br />
geht die Allianz heute davon aus, dass die Entschädigungsleistungen<br />
in den nächsten 15 Jahren um 7 bis 16 Prozent zurückgehen werden,<br />
je nach Verbreitung der neuen Systeme. Dies wird dann sicherlich auch<br />
Auswirkungen auf die Prämien haben, die in einem ähnlichen Umfang sinken<br />
könnten.<br />
In Zukunft werden Fahrzeuge autonom unterwegs sein. Foto: Istock<br />
Bis der Strassenverkehr von selbstfahrenden Autos geprägt sein wird, vergehen<br />
noch einige Jahre. Doch eines ist sicher: Die Fahrzeuge der Zukunft<br />
werden sauber, sicher und vernetzt sein. Das bedeutet: Es ist aus Versicherungssicht<br />
prinzipiell mit deutlich weniger Unfällen zu rechnen, je selbstständiger<br />
Autos werden. Ist die Motorfahrzeugversicherung deshalb bald<br />
ein Fall für das Museum? Ganz so weit wird es nicht kommen. Fakt ist, dass<br />
sich die Risikoeinschätzung der Versicherungsgesellschaften ändern wird.<br />
Derzeit werden etwa 90 Prozent aller Verkehrsunfälle durch menschliches<br />
Fehlverhalten am Steuer verursacht, nur 10 Prozent durch technische Fehler.<br />
Wenn in 10 bis 15 Jahren das Auto einen relativ hohen Anteil der Fahrleistung<br />
im automatisierten Modus vollbringt, wird sich das Risiko verlagern:<br />
weg vom menschlichen Fehler seitens des Verkehrsteilnehmers, hin<br />
zu den Fahrzeugsystemen. In Zukunft werden die Versicherer vor allem die<br />
Qualität der verbauten Sicherheitssysteme im Zusammenspiel zwischen aktiver<br />
und passiver Sicherheit bewerten müssen.<br />
Wen trifft die Schuld, wenn ein Roboterauto in einen Unfall verwickelt ist<br />
oder gar einen Menschen anfährt <strong>–</strong> den Halter, den Autohersteller? Diese<br />
Haftungsfragen werden viel diskutiert, aber neue Regelungen sind aus<br />
heutiger Sicht nicht erforderlich. Das derzeitige Modell aus Gefährdungshaftung<br />
des Halters und Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung beinhaltet<br />
auch den Schutz des Verkehrsopfers bei Schäden durch teil- und vollautonomfahrende<br />
Fahrzeuge. Das Wichtigste ist, dass das Unfallopfer auch<br />
dann geschützt ist, wenn die Verschuldenshaftung bei einem automatisierten<br />
Fahren nicht mehr zum Tragen kommen sollte. Dazu muss nach heutiger<br />
Rechtslage gar nicht so viel geändert werden. Der Fahrzeughalter haftet<br />
ja immer aus der Gefährdungshaftung heraus und zwar unabhängig davon,<br />
ob die Ursache für den Unfall in einem Fehler des Fahrers oder an einem<br />
technischen Fehler des Fahrzeugs liegt. Die Frage nach einem möglichen<br />
Rückgriffsrecht des Versicherers auf den Automobilhersteller bei technischen<br />
Fehlern ist dann eine eigene Thematik, welche die Versicherungsgesellschaften<br />
lösen werden, die das Verkehrsopfer aber nicht trifft.<br />
Die Haftungsfragen führen unweigerlich zur Frage, wem die Fahrzeugdaten<br />
zukünftig gehören. Die Daten «gehören» nach Ansicht der Allianz eindeutig<br />
dem Kunden. Nur er kann über die Verwendung entscheiden. Für die Allianz<br />
sind die im Fahrzeug gespeicherten Daten grundsätzlich dem Fahrer<br />
oder Halter zuzuordnen. Somit muss auch der Fahrzeughalter oder -fahrer<br />
frei entscheiden können, wem er seine Daten zur Verfügung stellt, seien<br />
es Fahrzeughersteller, Automobilclubs, IT-Unternehmen oder Versicherer,<br />
und unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck diese Daten genutzt<br />
werden dürfen. <<br />
Weitere Infos unter:<br />
allianz.ch<br />
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