Variantenstudie Pinka - EZB (Eberstaller-Zauner Büros)
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<strong>Variantenstudie</strong> <strong>Pinka</strong> - Stieberteich –-Wehoferbach<br />
2 Problemstellung, Zielsetzung und Projektstruktur<br />
Die ökologische Funktionsfähigkeit des <strong>Pinka</strong>- Stieberteich- Systems im Bereich Oberwart<br />
ist durch vielfache Eingriffe und Nutzungen stark beeinträchtigt.<br />
Durch die vor dem Zweiten Weltkrieg durchgeführte Regulierung ist das ehemals<br />
mäandrierende Bachbett fast vollständig verschwunden. Die zum Gefällsausgleich<br />
eingebauten Querbauten untergliedern den Fluss in von einander getrennte Abschnitte und<br />
verhindern Aufwärtswanderungen der Fische in der <strong>Pinka</strong>. Auch der sog. Mühlbach, der<br />
früher zum Betrieb eines elektrischen Kleinkraftwerks angelegt wurde, ist durch die dafür<br />
notwendig gewesenen Einbauten in zwei Bereiche geteilt.<br />
Durch Wasserausleitungen in den Mühlbach und zur Speisung des Stieberteiches wird der<br />
<strong>Pinka</strong> Wasser entzogen, was vor allem in trockenen Sommern (wie z.B. im Jahr 2001) von<br />
Bedeutung ist.<br />
Die im gesamten Untersuchungsgebiet unmittelbar entlang der <strong>Pinka</strong> verlaufenden<br />
Hochwasserschutzdämme engen das Flussbett stark ein. Außerdem verhindern sie ein<br />
Überströmen der Bachlandschaft. Nach der Regulierung wurde das alte Bachbett<br />
zugeschüttet und der dazugehörige Auwald gerodet und in Ackerland umgewandelt. Dies<br />
hat neben der Regulierung eine grundlegende Veränderung der ursprünglichen abiotischen<br />
und biotischen Verhältnisse und damit der Ökologie zur Folge.<br />
Noch drastischer stellt sich die Situation der <strong>Pinka</strong> direkt im Siedlungsgebiet von Oberwart<br />
dar. Hier wurde das Bachbett mit meterhohen Ufermauern eingefasst, die jegliche<br />
pflanzliche Besiedlung unterbindet.<br />
Die derzeitige Situation steht somit im Gegensatz zu den Zielsetzungen der im Dezember<br />
2000 in Kraft getretenen Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines<br />
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – kurz<br />
„EU- Wasserrahmenrichtlinie“ 2000/60/EG (RAT DER EUROPÄISCHEN UNION,<br />
1999), die primär den Schutz der Gewässer und des Grundwassers, d.h. die Erhaltung und<br />
Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit, umfassen.<br />
Im Anhang V der WRRL werden folgende Zustandsklassen definiert: Klasse I stellt den<br />
gewässertypspezifischen Referenzzustand und gleichzeitig den „sehr guten“ ökologischen<br />
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