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Variantenstudie Pinka - EZB (Eberstaller-Zauner Büros)

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<strong>Variantenstudie</strong> <strong>Pinka</strong> - Stieberteich –-Wehoferbach<br />

2 Problemstellung, Zielsetzung und Projektstruktur<br />

Die ökologische Funktionsfähigkeit des <strong>Pinka</strong>- Stieberteich- Systems im Bereich Oberwart<br />

ist durch vielfache Eingriffe und Nutzungen stark beeinträchtigt.<br />

Durch die vor dem Zweiten Weltkrieg durchgeführte Regulierung ist das ehemals<br />

mäandrierende Bachbett fast vollständig verschwunden. Die zum Gefällsausgleich<br />

eingebauten Querbauten untergliedern den Fluss in von einander getrennte Abschnitte und<br />

verhindern Aufwärtswanderungen der Fische in der <strong>Pinka</strong>. Auch der sog. Mühlbach, der<br />

früher zum Betrieb eines elektrischen Kleinkraftwerks angelegt wurde, ist durch die dafür<br />

notwendig gewesenen Einbauten in zwei Bereiche geteilt.<br />

Durch Wasserausleitungen in den Mühlbach und zur Speisung des Stieberteiches wird der<br />

<strong>Pinka</strong> Wasser entzogen, was vor allem in trockenen Sommern (wie z.B. im Jahr 2001) von<br />

Bedeutung ist.<br />

Die im gesamten Untersuchungsgebiet unmittelbar entlang der <strong>Pinka</strong> verlaufenden<br />

Hochwasserschutzdämme engen das Flussbett stark ein. Außerdem verhindern sie ein<br />

Überströmen der Bachlandschaft. Nach der Regulierung wurde das alte Bachbett<br />

zugeschüttet und der dazugehörige Auwald gerodet und in Ackerland umgewandelt. Dies<br />

hat neben der Regulierung eine grundlegende Veränderung der ursprünglichen abiotischen<br />

und biotischen Verhältnisse und damit der Ökologie zur Folge.<br />

Noch drastischer stellt sich die Situation der <strong>Pinka</strong> direkt im Siedlungsgebiet von Oberwart<br />

dar. Hier wurde das Bachbett mit meterhohen Ufermauern eingefasst, die jegliche<br />

pflanzliche Besiedlung unterbindet.<br />

Die derzeitige Situation steht somit im Gegensatz zu den Zielsetzungen der im Dezember<br />

2000 in Kraft getretenen Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines<br />

Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – kurz<br />

„EU- Wasserrahmenrichtlinie“ 2000/60/EG (RAT DER EUROPÄISCHEN UNION,<br />

1999), die primär den Schutz der Gewässer und des Grundwassers, d.h. die Erhaltung und<br />

Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit, umfassen.<br />

Im Anhang V der WRRL werden folgende Zustandsklassen definiert: Klasse I stellt den<br />

gewässertypspezifischen Referenzzustand und gleichzeitig den „sehr guten“ ökologischen<br />

3

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