UNDERDOG#69
Schwerpunkt: Punk und Behinderung Unser Schwerpunkt-Thema skizziert zum einen die sogenannte „Cripple Punk-Bewegung“, in der Betroffene Darstellungen von Menschen mit Behinderungen sichtbar machen, die sich nicht nur auf ihrer Beeinträchtigung beziehen.
Schwerpunkt: Punk und Behinderung
Unser Schwerpunkt-Thema skizziert zum einen die sogenannte „Cripple Punk-Bewegung“, in der Betroffene Darstellungen von Menschen mit Behinderungen sichtbar machen, die sich nicht nur auf ihrer Beeinträchtigung beziehen.
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Diskurs: Handicap vs. Behinderung
gesellschaftlichen Bedingungen aber
unangetastet lassen. Es gibt für
Menschen mit Behinderungen immer
noch stationäre Unterbringungen, die
keine Inklusion zulassen. Ein
strukturelles Problem, wonach
Menschen „behindert“ werden, weil sie
im Rahmen ihrer persönlichen
Interessen und Rechte oft nicht frei
entscheiden dürfen wie sie leben,
wohnen, arbeiten essen und von wem
sie welche Hilfsangebote (etwa bei der
Körperpflege) in Anspruch nehmen
wollen. Mit dieser stationären
Wohnform sind Menschen mit einer
Behinderung also
abhängiger/unselbständiger als
Menschen mit einer Behinderung, die
bspw. in einer sogenannten „inklusiven
Wohngemeinschaften“ leben, wo
Menschen mit und Menschen ohne
Behinderung/Handicap zusammen unter
einem Dach leben.
Ein Blick in die entsprechenden
Gesetzestexte und Vorschriften:
„Menschen mit Behinderung müssen
gleichberechtigt die Möglichkeit haben,
ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu
entscheiden, wo und mit wem sie leben.
Sie dürfen nicht auf eine besondere
Wohnform verpflichtet sein“, besagt
Artikel 19 der UN-
Behindertenrechtskonvention, die seit
2009 auch für die Bundesrepublik gilt.
Und im Sozialgesetzbuch (SGB IX,
Paragraf 9, Absatz 3) heißt es:
„Leistungen, Dienste und Einrichtungen
lassen den Leistungsberechtigten
möglichst viel Raum zu
eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer
Lebensumstände und fördern ihre
Selbstbestimmung.“
Einfacher ausgedrückt: Menschen mit
Handicap/Behinderung sollen – soweit
möglich – frei wählen können, wo, wie
und mit wem sie wohnen. Obwohl sich
durch diese Gesetze die rechtliche
Situation für Menschen mit
Behinderung verbessert hat, fehlt es
weiterhin an geeignetem Wohnraum
und finanziellen Mitteln.
Zusammenfassung und
Fazit
Was ist der Unterschied zwischen einer
Beeinträchtigung und einer
Behinderung? Ist die gleichrangige
Aufzählung von Behinderung und
chronischer Krankheit sinnvoll?
Meiner Meinung nach geht es in den
oben ausformulierten Beispielen um
Abhängigkeiten. Meine Auffassung
deckt sich mit der in Großbritannien
bevorzugten Meinung. Dort bevorzugen
viele Brit*innen den Begriff „Menschen,
die von der Gesellschaft behindert
werden“, anstatt sich einfach auf
„behinderte Menschen“ zu beziehen,
was bedeutet, dass Behinderung von
der Gesellschaft geschaffen wird und
nicht von den Menschen, die mit ihr
leben. Menschen mit Behinderungen
verwandeln ein negatives Image, das
durch die Umkehrung der
Stigmatisierung geschaffen wurde, in
eine positive Identität. Die Ausgrenzung
aus der Gesellschaft hat für sie
Auswirkungen auf Bildung, Karriere
und Gemeinschaftsleben. Sie
beeinträchtigt ihr Selbstwertgefühl und
kann dazu führen, dass sie ein
schlechtes Selbstbild haben, obwohl
eine Person mit einer körperlichen
Behinderung das gleiche
Bildungspotenzial und die gleichen
intellektuellen Fähigkeiten haben kann
wie eine Person ohne Behinderung.
Der Grad einer Behinderung oder eines
Handicaps ist nicht ausschlaggebend
für eine gesellschaftliche Teilhabe.
Dennoch wird dieser Grad immer dann
angewandt, um Menschen nach ihren
Fähigkeiten, Talenten usw. einzuordnen.
Das hat auch rechtliche Gründe, etwa