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UNDERDOG#69

Schwerpunkt: Punk und Behinderung Unser Schwerpunkt-Thema skizziert zum einen die sogenannte „Cripple Punk-Bewegung“, in der Betroffene Darstellungen von Menschen mit Behinderungen sichtbar machen, die sich nicht nur auf ihrer Beeinträchtigung beziehen.

Schwerpunkt: Punk und Behinderung
Unser Schwerpunkt-Thema skizziert zum einen die sogenannte „Cripple Punk-Bewegung“, in der Betroffene Darstellungen von Menschen mit Behinderungen sichtbar machen, die sich nicht nur auf ihrer Beeinträchtigung beziehen.

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Diskurs: Handicap vs. Behinderung

gesellschaftlichen Bedingungen aber

unangetastet lassen. Es gibt für

Menschen mit Behinderungen immer

noch stationäre Unterbringungen, die

keine Inklusion zulassen. Ein

strukturelles Problem, wonach

Menschen „behindert“ werden, weil sie

im Rahmen ihrer persönlichen

Interessen und Rechte oft nicht frei

entscheiden dürfen wie sie leben,

wohnen, arbeiten essen und von wem

sie welche Hilfsangebote (etwa bei der

Körperpflege) in Anspruch nehmen

wollen. Mit dieser stationären

Wohnform sind Menschen mit einer

Behinderung also

abhängiger/unselbständiger als

Menschen mit einer Behinderung, die

bspw. in einer sogenannten „inklusiven

Wohngemeinschaften“ leben, wo

Menschen mit und Menschen ohne

Behinderung/Handicap zusammen unter

einem Dach leben.

Ein Blick in die entsprechenden

Gesetzestexte und Vorschriften:

„Menschen mit Behinderung müssen

gleichberechtigt die Möglichkeit haben,

ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu

entscheiden, wo und mit wem sie leben.

Sie dürfen nicht auf eine besondere

Wohnform verpflichtet sein“, besagt

Artikel 19 der UN-

Behindertenrechtskonvention, die seit

2009 auch für die Bundesrepublik gilt.

Und im Sozialgesetzbuch (SGB IX,

Paragraf 9, Absatz 3) heißt es:

„Leistungen, Dienste und Einrichtungen

lassen den Leistungsberechtigten

möglichst viel Raum zu

eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer

Lebensumstände und fördern ihre

Selbstbestimmung.“

Einfacher ausgedrückt: Menschen mit

Handicap/Behinderung sollen – soweit

möglich – frei wählen können, wo, wie

und mit wem sie wohnen. Obwohl sich

durch diese Gesetze die rechtliche

Situation für Menschen mit

Behinderung verbessert hat, fehlt es

weiterhin an geeignetem Wohnraum

und finanziellen Mitteln.

Zusammenfassung und

Fazit

Was ist der Unterschied zwischen einer

Beeinträchtigung und einer

Behinderung? Ist die gleichrangige

Aufzählung von Behinderung und

chronischer Krankheit sinnvoll?

Meiner Meinung nach geht es in den

oben ausformulierten Beispielen um

Abhängigkeiten. Meine Auffassung

deckt sich mit der in Großbritannien

bevorzugten Meinung. Dort bevorzugen

viele Brit*innen den Begriff „Menschen,

die von der Gesellschaft behindert

werden“, anstatt sich einfach auf

„behinderte Menschen“ zu beziehen,

was bedeutet, dass Behinderung von

der Gesellschaft geschaffen wird und

nicht von den Menschen, die mit ihr

leben. Menschen mit Behinderungen

verwandeln ein negatives Image, das

durch die Umkehrung der

Stigmatisierung geschaffen wurde, in

eine positive Identität. Die Ausgrenzung

aus der Gesellschaft hat für sie

Auswirkungen auf Bildung, Karriere

und Gemeinschaftsleben. Sie

beeinträchtigt ihr Selbstwertgefühl und

kann dazu führen, dass sie ein

schlechtes Selbstbild haben, obwohl

eine Person mit einer körperlichen

Behinderung das gleiche

Bildungspotenzial und die gleichen

intellektuellen Fähigkeiten haben kann

wie eine Person ohne Behinderung.

Der Grad einer Behinderung oder eines

Handicaps ist nicht ausschlaggebend

für eine gesellschaftliche Teilhabe.

Dennoch wird dieser Grad immer dann

angewandt, um Menschen nach ihren

Fähigkeiten, Talenten usw. einzuordnen.

Das hat auch rechtliche Gründe, etwa

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