ChefHeads-Club-Magazin#02/24 März
März-Ausgabe: | Event-Vorschau: Küchenparty am 04.05.in Kalkar | Partner News: Friesenkrone - Faschings-Fischbrötchen | Köche-Portrait : Sebastian Frank - Restaurant Horvath | Trend-Bericht: Messe-Rückblick Intergastra, IKA, Internorga & Gastro Vision | Neues aus der Hauptstadt: Le Consulat, ein Stück Frankreich in Berlin | Frischer Fisch aus Japan: JFFEA Kick-Off Event mit Starkoch | Weinstory: Weinparcours durch Montenegro - von Anke Sademann
März-Ausgabe:
| Event-Vorschau: Küchenparty am 04.05.in Kalkar
| Partner News: Friesenkrone - Faschings-Fischbrötchen
| Köche-Portrait : Sebastian Frank - Restaurant Horvath
| Trend-Bericht: Messe-Rückblick Intergastra, IKA, Internorga & Gastro Vision
| Neues aus der Hauptstadt: Le Consulat, ein Stück Frankreich in Berlin
| Frischer Fisch aus Japan: JFFEA Kick-Off Event mit Starkoch
| Weinstory: Weinparcours durch Montenegro - von Anke Sademann
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Blog | Meides - Arbeitsrecht<br />
Einigungsstellen sind dazu da, Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu lösen, meist<br />
unter Vorsitz eines Arbeitsrichters. Für den Arbeitgeber war die Arbeitszeiterfassung jedoch<br />
kein Thema für eine Einigungsstelle. Darüber kam es zum Prozess, der bis zum Bundesarbeitsgericht<br />
führte. Streitpunkt im Verfahren war, ob der Betriebsrat Verhandlungen darüber<br />
erzwingen kann. Für das BAG kam es darauf aber gar nicht an: Der Arbeitgeber ist dem Urteil<br />
zufolge ohnehin gesetzlich zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Deshalb<br />
ist das keine Frage der Mitbestimmung.<br />
Formell hatte die Pflegeeinrichtung als Arbeitgeber also Erfolg, die Verhandlungen mit dem<br />
Betriebsrat bleiben ihr erspart. In der Sache nützt ihr das jedoch wenig: Eine elektronische<br />
Arbeitszeiterfassung muss sie trotzdem einführen.<br />
Was folgt daraus für Arbeitgeber?<br />
Der Arbeitgeberverband BDA war nicht begeistert: „überstürzt und nicht durchdacht“ war für<br />
ihn die Entscheidung des BAG. Verbands-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter kritisierte,<br />
ohne gesetzliche Konkretisierung seien die Unternehmen überfordert. Er sieht das „bewährte<br />
und von den Beschäftigten gewünschte“ System der Vertrauensarbeitszeit in Frage gestellt.<br />
In der Tat: Vertrauensarbeitszeit ganz ohne Erfassung der Zeiten wird es in Zukunft wohl<br />
nicht mehr geben können. In jedem Fall sollten Unternehmen nun ein System zur Arbeitszeiterfassung<br />
bereitstellen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie die Arbeitnehmer<br />
außerdem zu dessen Nutzung verpflichten.<br />
Das Ende der Arbeit im Homeoffice ist damit allerdings nicht gekommen. Die BAG-Entscheidung<br />
hindert Arbeitgeber nicht daran, mobile Erfassungssysteme etwa fürs Smartphone zu<br />
nutzen.<br />
Eindeutige Vorgaben dazu, welche Voraussetzungen ein Arbeitszeiterfassungssystem erfüllen<br />
muss, um den Anforderungen genügen, gibt es leider nicht. Auch die EuGH-Entscheidung<br />
gab dazu nur her, dass ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzuführen<br />
sei. Ob der Gesetzgeber die BAG-Entscheidung zum Anlass nimmt, um endlich für eine gesetzliche<br />
Regelung mit klareren Vorgaben zu sorgen, bleibt abzuwarten.<br />
Das in diesem Beitrag verwendete Foto stammt von pixabay © miruth_de. Herzlichen Dank!<br />
Dr. Peter Meides<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
und für Steuerrecht Dr. Meides<br />
ist auf das individuelle und kollektive<br />
Arbeitsvertragsrecht, die betriebliche Altersversorgung<br />
und die tarifvertraglichen<br />
Sozialkassen spezialisiert.<br />
Meides/Blog