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Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 107<br />

20.3 Dabei wird eine als „ausreichend“ vermutete Sicherheit<br />

unterstellt, wobei bereits sehr „geringe Sicherheitsreserven“<br />

von vornherein akzeptiert werden.<br />

Hierzu einige Beispiele:<br />

• Die TÜV Gutachtergemeinschaft PSÜ stellte 2002 fest,<br />

dass der "elektrische Schutz" der so genannten<br />

Eigenbedarfsanlage – also der Schutz vor gefährlichen<br />

Kurzschlüssen und Überspannungen – lediglich dem<br />

Stand der Technik von "vergleichbaren Anlagen"<br />

entspricht.<br />

Das zeigt, dass die Gutachter die Erfüllung von Schutzzielen<br />

bestätigen, obwohl das Schutzniveau von Biblis<br />

B lediglich dem von Altanlagen und nicht dem aktuellen<br />

Stand von Wissenschaft und Technik entspricht<br />

[Vgl. Kapitel 7.3 der Anlage A].<br />

• Die Leistungsreserve durch die<br />

Notstromdieselaggregate ist knapp bemessen. Die TÜV<br />

Gutachtergemeinschaft PSÜ bestätigte (unter<br />

Vorbehalt) eine "ausreichende" Leistungsreserve,<br />

obwohl RWE für den Notstromaggregat EY20 eine<br />

prozentuale Leistungsreserve von nur 0,6% angegeben<br />

hat. Eine Leistungsreserve von 0,6% bedeutet, dass es<br />

praktisch keinen Sicherheitsabstand gibt und insofern<br />

dem Grundsatz einer „bestmöglichen“ Risikovorsorge<br />

nicht entsprochen wird. [Vgl. Kapitel 7.6 der Anlage<br />

A].<br />

• Im Rahmen eines Sonderprüfprogramms zur Gewährleistung<br />

der Integrität des Not- und Nachkühlsystems<br />

wurden Risse in Schweißnähten gefunden. Trotz der<br />

Befunde wurden 70-90% der Schweißnähte überhaupt<br />

nicht gründlich geprüft, obwohl aufgrund der festgestellten<br />

Befunde dort von zahlreichen Rissen auszugehen<br />

ist. Die TÜV Gutachtergemeinschaft PSÜ hielt den<br />

Umfang der durchgeführten Sonderprüfungen dennoch<br />

für "ausreichend" und verzichtete auf die Forderung<br />

nach einer "bestmöglichen" also vollständigen Überprüfung<br />

der Schweißnähte. [Vgl. Kapitel 9.10 der<br />

Anlage A].<br />

• Die Zähigkeit der austenitischen Stähle der Reaktordruckbehälter-Einbauten<br />

nimmt im Laufe der Jahre ab.

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