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Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 180<br />

• 7.10 Durch korrektes oder durch fehlerhaftes Auslösen<br />

des Aggregateschutzes kann es zur Schutzabschaltung<br />

von Notstromdieselaggregaten kommen<br />

• 7.11 Die anforderungsgerechte Ausführung der Kabel<br />

und Leitungen der Notstromdieselaggregate ist nicht<br />

nachgewiesen<br />

• 7.12 Die Inbetriebnahme der Eigenbedarfsversorgung<br />

von Block A erfordert Handmaßnahmen<br />

• 7.13 Die Inbetriebnahme des Not-Netzanschlusses erfordert<br />

Handmaßnahmen<br />

• 7.14 Der Not-Netzanschluss kann unter Umständen nicht<br />

alle Notstromdieselaggregate des Atomkraftwerks Biblis<br />

ablösen<br />

• 7.16 Die unterbrechungsfreie Gleichstromversorgung ist<br />

in den Versorgungsschienen nur zweisträngig aufgebaut<br />

• 7.20 Redundanzübergreifende Ausfälle der Notstromversorgung<br />

können aufgrund der zu unterstellenden fehlenden<br />

räumlichen Trennung von Kabel- und Leitungswegen<br />

nicht ausgeschlossen werden<br />

• 11.3 Für die 4 Dampferzeuger stehen nur zwei Abblaseregelventile<br />

zur Verfügung<br />

• 11.4 Die Aktivierung der 15%-Sicherheitsventile erfordert<br />

Handmaßnahmen<br />

• 11.6 Biblis B verfügt über keine zweite Wärmesenke zur<br />

Nachwärmeabfuhr<br />

• 12.4 Beim Notstromfall können wegen der verminderten<br />

Wirkung des Druckhalter-Sprühens Handmaßnahmen<br />

zur Druckentlastung erforderlich werden<br />

• 13.3 Biblis B verfügt über keine dampfbetriebene<br />

Notspeisepumpen<br />

• 13.4 Die Förderleistung der Notspeisepumpen ist gering<br />

• 13.7 Die Notspeisepumpen verfügen über keine diversitäre<br />

Möglichkeit der Versorgung mit Antriebsenergie<br />

• 13.8 Die Pumpen und Aggregate des Notspeisesystem<br />

benötigen externe Kühlsysteme<br />

• 13.9 Das Notspeisesystem muss auch betriebliche Funktionen<br />

wahrnehmen

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