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Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 191<br />

Der wirtschaftliche Schaden kann bei den Überlebenden<br />

eines solchen Unfalls wiederum zur Konsequenz haben,<br />

dass für die medizinische Behandlung der gesundheitlichen<br />

Folgen die notwendigen Geldmittel fehlen.<br />

4.4 Da ein schwerer Unfall in Biblis B jederzeit möglich ist,<br />

werden durch den fortgesetzten Betrieb überragend<br />

wichtige Grundrechte der Kläger und der Allgemeinheit<br />

verletzt, nämlich das der Würde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG<br />

und das des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit<br />

(Gesundheit) gemäß Art. 2 Abs. 2 GG.<br />

4.5 Nach dem Kalkar-Urteil liegt eine Verletzung von Art. 2<br />

Abs. 2 GG – wie auch von Art. 1 Abs. 1 GG – dann vor,<br />

wenn keine Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft<br />

und Technik getroffen ist. In dem Urteil wird weiterhin<br />

betont, dass eine Grundrechtsverletzung nicht erst dann<br />

vorliegt, wenn ein Schaden eingetreten ist, sondern bereits<br />

dann, wenn dieser eintreten kann [BVerfGE, 49, 89, 141]:<br />

"Bei Regelungen dieser Art kann ein Verfassungsverstoß<br />

nicht schon mit dem Hinweis abgetan<br />

werden, das Risiko eines künftigen Schadens<br />

stelle nicht schon gegenwärtig einen Schaden und<br />

mithin keine Grundrechtsverletzung dar. Auch<br />

Regelungen, die im Laufe ihrer Vollziehung zu<br />

einer nicht unerheblichen Grundrechtsgefährdung<br />

führen, können selbst schon mit dem Grundgesetz<br />

in Widerspruch geraten."<br />

4.6 Neben Art. 1 und 2 GG liegt weiterhin eine Verletzung von<br />

Art. 14 Abs. 1 GG vor, da die Kläger nach einem Unfall in<br />

Biblis B mit der Evakuierung des Gebietes, in dem sich ihre<br />

Häuser, Grundstücke und sonstige Sachgüter befinden,<br />

rechnen müssen und diese Wirtschaftsgüter dadurch praktisch<br />

wertlos werden.<br />

4.7 Da die wirtschaftlichen Schäden indirekt Auswirkungen auf<br />

die Finanzierbarkeit der medizinischen Versorgung im<br />

Falle des (vorläufigen) Überlebens nach einem Atomunfall

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