Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw
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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />
Seite: 7<br />
Zu den diesseits auf 20 Seiten vorgetragenen Argumenten<br />
heißt es lapidar: „Ihre Ausführungen haben mich im Ergebnis<br />
zu keiner anderen Entscheidung veranlasst“ [vgl. Entscheidung<br />
vom 5. Juni 2007, S. 5].<br />
7.3 Mit dieser Entscheidung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens<br />
wurde unter anderem die Einsicht in die Original-<br />
Unterlagen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung<br />
(PSÜ) verweigert.<br />
7.3.1 Schon vor dem Verwaltungsverfahren hatte der Sachbeistand<br />
der Kläger versucht, diese Unterlagen auf der Basis<br />
des Umweltinformationsgesetzes (UIG) zu erhalten.<br />
Anlässlich dieses Informationsbegehrens stellte der Beklagte<br />
in einem Vermerk fest, dass es sich hierbei wohl kaum<br />
um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ handelt und dass<br />
die PSÜ „objektiv Fakten schafft, die von Interesse (…)<br />
für die Öffentlichkeit sind“. Es sei „europarechtlich geboten“,<br />
die Unterlagen zur Verfügung zu stellen<br />
[XXXXX]<br />
7.3.2 Dass die rechtliche Prüfung des Beklagten bereits auf<br />
Basis des UIG ergab, eine Herausgabe der PSÜ sei<br />
geboten, und der Beklagte die Unterlage später dennoch<br />
dem Sachbeistand im Verwaltungsverfahren<br />
verweigerte, belegt die Willkür des Beklagten im<br />
vorliegend beanstandeten Verwaltungsverfahren.<br />
8. Dass der Beklagte das Verwaltungsverfahren weder<br />
willkürfrei noch unvoreingenommen durchgeführt hat,<br />
ergibt sich ferner aus den Verwaltungsvorgängen.<br />
8.1 So schrieb der für das vorliegende Verfahren unmittelbar<br />
zuständige Verwaltungsjurist des Beklagten beispielsweise<br />
am 2<strong>6.</strong> September 2006 eine E-Mail an den für die Aufsicht<br />
über Biblis B zuständigen Referatsleiter, der zu entnehmen<br />
ist, wie dem Sachbeistand der Kläger (Herrn Paulitz) die<br />
Akteneinsichtnahme vorsätzlich erschwert wurde<br />
[XXXXX]