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Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 119<br />

5.4 Auch „terroristische Flugzeugangriffe“ werden zweifellos<br />

von § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG erfasst. Bei terroristischen<br />

Flugzeugangriffen handelt es sich ebenso wie bei anderen<br />

Terroranschlägen eindeutig um „Störmaßnahmen“ oder<br />

„Einwirkungen“ Dritter.<br />

Ossenbühl versucht, einen Unterschied zwischen „terroristischen<br />

Angriffen vom Boden“ und „Flugzeugangriffen“<br />

festzumachen.<br />

Der Grund für die Differenzierung liege darin, dass erstere<br />

„auch bisher schon zum Vorstellungskreis des Gesetzgebers“<br />

gehörten, zweitere hingegen „außerhalb der<br />

bisherigen Sicherheitsüberlegungen“ standen [Ossenbühl<br />

2002, Terroristische Angriffe auf Kernkraftwerke – aus<br />

rechtlicher Sicht, S. 292].<br />

Ossenbühl meint also, die Bestimmungen des Atomgesetzes<br />

seien nur auf Gefahren anzuwenden, die zum Zeitpunkt der<br />

Gesetzgebung bekannt waren.<br />

Damit verkennt Ossenbühl aber – wie schon in einer 1993<br />

„auf Anregung der RWE Energie AG“ verfassten Abhandlung<br />

über Bestandsschutz und Nachrüstungen von Atomkraftwerken<br />

– die Bedeutung des Kalkar-Urteils und die<br />

laufende Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts,<br />

wonach ein „dynamischer Grundrechtsschutz“ zu gewährleisten<br />

ist.<br />

Demnach ist gerade eine laufende Anpassung des Sicherheitsstandards<br />

auch an Gefahren vorzunehmen, die<br />

neu erkannt werden und „außerhalb der bisherigen Sicherheitsüberlegungen“<br />

standen.<br />

Auch Koch betont die „Zukunftsoffenheit“ der Bestimmung<br />

zum Zwecke eines dynamischen Grundrechtsschutzes“<br />

[Hans-Joachim Koch 2003, Vorsorge gegen terroristische<br />

Angriffe, Vortrag auf dem 12. Deutschen Atomrechts-<br />

Symposium, Nomos 2004, S. 169]:<br />

„Durch die Abstraktheit, die nicht mit rechtsstaatlich<br />

fragwürdiger Unbestimmtheit verwechselt<br />

werden darf, ist dieser Genehmigungstatbestand

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