Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw
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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />
Seite: 124<br />
„aus den bekannt gewordenen Ergebnissen ableiten,<br />
dass z.B. bei der bodeneingebetteten Bauweise<br />
ein erhöhtes Schutzpotential gegenüber äußeren<br />
Einwirkungen erreicht werden kann. Das<br />
erscheint auch aus der Anschauung verständlich,<br />
wenn man an bis zu 10 m hohe Überschüttungen<br />
gegebenenfalls noch mit aufliegender Betonschildplatte<br />
denkt. Ein abstürzendes Flugzeug<br />
erreicht dann nicht mehr das umgebende<br />
Bauwerk, vielmehr wird nur die resultierende Belastung<br />
mit einer durch das Schüttgut veränderten<br />
Charakteristik auf das Bauwerk einwirken. Eine<br />
derart überschüttete Anlage kann auch gegen die<br />
Einwirkung konventioneller Bomben geschützt<br />
sein.“<br />
9.2 Fazit:<br />
Da die verschiedenen Gebäude von Biblis B nicht unterirdisch<br />
errichtet wurden, eine Überschüttung der Gebäude<br />
und ein zusätzlicher Schutz durch aufliegende Betonschildplatten<br />
nicht vorhanden ist, ist der „bestmögliche“ Schutz<br />
gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter<br />
nicht gewährleistet.<br />
10. Biblis B bietet noch nicht einmal Schutz gegen den Absturz<br />
schwerer Militärflugzeuge vom Typ „Phantom“.<br />
10.1 Das Reaktorgebäude von Biblis B soll mit einer Wandstärke<br />
von nur einem Meter lediglich dem Aufprall eines<br />
leichten Militärflugzeugs vom Typ „Starfighter“ standhalten.<br />
Ein Schutz gegen schwerere Militärflugzeuge vom<br />
Typ „Phantom“ wie bei neueren deutschen Atomkraftwerken<br />
besteht nicht [Greenpeace/Helmut Hirsch 2001, Gefährdung<br />
deutscher Atomkraftwerke durch den Absturz von<br />
Verkehrsflugzeugen, S. 4]:<br />
„Diese Auslegung [von Biblis B] soll ausreichend<br />
sein, um dem Absturz eines Starfighter-Kampfflugzeugs<br />
standzuhalten, bei einer Masse von ca.<br />
10 t und einer Tieffluggeschwindigkeit von 650