30.12.2012 Aufrufe

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 196<br />

darüber getroffen, ob die „Kann“-Bestimmung in § 17 AtG<br />

verfassungsgemäß ist.<br />

Da sich § 17 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 jedoch direkt auf § 7<br />

AtG beziehen, ist die in den Urteilen vorgenommene<br />

Auslegung des § 7 AtG indirekt auch maßgebend für §<br />

17 AtG.<br />

Aus dieser Auslegung ergibt sich, dass die Kann-Bestimmung<br />

in § 17 AtG nicht bedeutet, dass es ins Belieben der<br />

Behörde gestellt ist, eine Genehmigung zurückzunehmen<br />

oder zu widerrufen. Sie ist verfassungskonform auszulegen.<br />

Wenn eine neu beantragte Anlage nach § 7 AtG wegen<br />

Grundrechtsverletzungen nicht genehmigt werden darf,<br />

dann muss auch die Genehmigung einer vergleichbaren, in<br />

Betrieb befindlichen Anlage entzogen werden.<br />

Die nach dem Kalkar-Urteil bestehende Verpflichtung, bei<br />

Grundrechtsverletzungen eine Genehmigung zu versagen,<br />

besteht, wie dargelegt, unabhängig davon, ob eine Anlage<br />

bereits in Betrieb ist oder nicht.<br />

4.16 Fazit:<br />

Da der Betrieb von Biblis B überragend wichtige Grundrechte<br />

der Kläger und der Allgemeinheit verletzt, verbleibt<br />

kein Raum mehr für ein Ermessen der Behörde.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat eine enge Grenze für die<br />

verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Atomenergie gezogen.<br />

Da diese Grenze überschritten ist, ist das Ermessen der Behörde<br />

auf Null reduziert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!