30.12.2012 Aufrufe

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 34<br />

11], zeigt wiederum und begründet die sich durch das gesamte<br />

Verfahren ziehende Tendenz des Abwiegelns, des<br />

Nichthandelns und der Unterlassung einer angemessenen<br />

rechtlichen Würdigung.<br />

Fazit:<br />

Der Beklagte hat massiv gegen den Grundsatz einer<br />

willkürfreien Sachentscheidung verstoßen.<br />

Der Bescheid ist schon von daher rechtswidrig. Von<br />

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung kann keine Rede sein.<br />

→ Exkurs:<br />

1. Will man der Rechtsauffassung folgen, nach der dem Beklagten<br />

Ermessensspielräume zustehen, so zeigt die Antragsbehandlung<br />

geradezu exemplarisch, dass der Beklagte<br />

nahezu alle Ermessensfehler bedient hat, die die Verwaltungsverfahrenslehre<br />

kennt, nämlich den Fehlgebrauch, den<br />

Abwägungsausfall sowie die Disproportionalität.<br />

2. Die mit dem Verfahren seitens des Beklagten befassten Personen<br />

erfüllen, sofern sie nicht oder weil sie Weisungen<br />

unterlegen sind, zudem den Ablehnungsgrund der Befangenheit.<br />

3. Die atomare Aufsicht des Landes Hessen wird sich weder<br />

personell noch hierarchisch in dem gebotenen Zeitspektrum<br />

der Stilllegung ändern.<br />

Insofern ist eine Zurückverweisung unter Rechtsschutzaspekten<br />

untunlich.<br />

4. Die nachfolgenden Vertiefungen des Antrages belegen zudem<br />

eine Ermessensreduzierung auf Null, so dass der erkennende<br />

<strong>Senat</strong> eine eigene Entscheidung treffen kann.<br />

→ Exkurs:<br />

1. Das diesseits für den Antrag für bestimmend gehaltene sog.<br />

„Kalkar-Urteil“ wird häufig fehlinterpretiert in der Form,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!