Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw
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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />
Seite: 176<br />
• 9.7 Die Druckspeicher verfügen über einen zu niedrigen<br />
Ansprechdruck, ein zu geringes Stickstoffvolumen und<br />
keine Möglichkeit zur Stickstoffnachspeisung<br />
• 9.8 Der in den Druckspeichern vorhandene Stickstoff gefährdet<br />
wegen der nicht zuverlässigen Druckspeicher-<br />
Absperrung den Naturumlauf des Primärkreises<br />
• 9.9 Die Rohrleitungen des Not- und Nachkühlsystems<br />
haben geringe Rohrwanddicken mit geringen Festigkeitskennwerten<br />
• 9.10 In den rund 1500 Schweißnähten des Not- und<br />
Nachkühlsystems muss von zahlreichen Rissen<br />
ausgegangen werden<br />
• 9.11 Für rund 25 Prozent der Bauteile des Not- und<br />
Nachkühlsystems fehlen die Stempelfeld-Informationen<br />
• 9.12 Wichtige Komponenten des Notkühlsystems befinden<br />
sich außerhalb des Sicherheitsbehälters<br />
• 15.4 Das Nukleare Nebenkühlwassersystem ist räumlich<br />
unzureichend getrennt<br />
c) Defizite hinsichtlich der Beherrschung einer Kernschmelze<br />
• 3.1 Wegen fehlender Möglichkeiten der Stabilisierung<br />
der Kernschmelze wird mit ihrer Freisetzung ins<br />
Erdreich gerechnet<br />
• 3.2 Das Volumen des Sicherheitsbehälters ist relativ gering<br />
• 3.3 Im Sicherheitsbehälter ist bei einer Kernschmelze mit<br />
vergleichsweise großen Wasserstoffmengen und mit<br />
Wasserstoffkonzentrationen weit oberhalb der Zündgrenze<br />
zu rechnen<br />
• 3.4 Die nachgerüsteten langsam arbeitenden<br />
Wasserstoff-Rekombinatoren<br />
Explosionen nicht verhindern<br />
können Wasserstoff-<br />
• 3.5 Die innerhalb des Sicherheitsbehälters installierten<br />
Wasserstoff-Rekombinatoren werden beim Betrieb so<br />
heiß, dass sie als Zünder für Wasserstoffexplosionen<br />
fungieren können