Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw
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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />
Seite: 146<br />
2.5 Die verschiedenen Grundsätze des Kalkar-Urteils beschreiben<br />
die gleiche Grenze für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit<br />
der Atomenergie.<br />
Egal, ob im Kalkar-Urteil von einer „entfernten Wahrscheinlichkeit“,<br />
vom geforderten „Stand von Wissenschaft<br />
und Technik“ oder von einer „bestmögliche Gefahrenabwehr<br />
und Risikovorsorge“ die Rede ist – immer geht es<br />
darum, dass konkret beschreibbare Unfallszenarien, die<br />
nicht zuverlässig verhindert werden können, verfassungsrechtlich<br />
unzulässig sind.<br />
Es wäre auch nicht nachvollziehbar, wenn hinsichtlich des<br />
Begriffes der Risikovorsorge die verfassungsrechtliche<br />
Zulässigkeit eines bestimmten Risikopotenzials – z.B. ein<br />
Defizit bei der Beherrschung eines Auslegungsstörfalls –<br />
anders bewertet würde als dasselbe Risikopotenzial, wenn<br />
es anhand des Begriffes der Gefahrenabwehr geprüft<br />
wird.<br />
2.6 Das Bundesverfassungsgericht hat im Kalkar-Urteil – wie<br />
schon früher ausgeführt – im Übrigen auch nicht unterschieden<br />
zwischen einem fakultativen und einem obligatorischen<br />
Versagen einer Betriebsgenehmigung. Das Gericht hat es<br />
generell als nicht verfassungsgemäß bewertet, wenn eine<br />
„bestmögliche“ „Risikovorsorge und Gefahrenabwehr“<br />
nicht gewährleistet ist.<br />
Das Bundesverfassungsgericht macht explizit deutlich, dass<br />
„anlagenspezifische und betriebsspezifische Schäden, Gefahren<br />
und Risiken“ durch eine „bestmögliche Gefahrenabwehr<br />
und Risikovorsorge“ nach dem „Stand von Wissenschaft<br />
und Technik“ auszuschließen sind. Das bedeutet,<br />
dass es eine unterschiedliche „Schwelle“ zwischen einer<br />
Risikovorsorge und einer Gefahr im Lichte der Verfassung<br />
(logischerweise) nicht geben kann [BVerfGE, 49,<br />
89, 138 f.]:<br />
„(…) dass der Gesetzgeber grundsätzlich jede Art<br />
von anlagenspezifischen und betriebsspezifischen