Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw
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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />
Seite: 120<br />
zukunftsoffen und damit in der Lage, neue Bedrohungsformen<br />
zu erfassen. Gerade diese Zukunftsoffenheit<br />
sichert den dynamischen<br />
Grundrechtsschutz, den das BverfG in der Kalkar<br />
I-Entscheidung im Atomrecht angesichts<br />
des außerordentlichen Risikopotenzials für erforderlich<br />
erachtet hat.“<br />
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in der zitierten<br />
Werkschutz-Entscheidung Flugzeugabstürze, Terror- und<br />
Sabotageakte und den Transport gefährlicher Güter als für §<br />
7 Abs. 2 Nr. 5 AtG relevante Einwirkungen Dritter angesehen:<br />
„Übrigens ist dabei auch zu bedenken, dass § 7<br />
Abs. 2 Nr. 5 AtG nicht nur für den Schutz vor<br />
Terror- und Sabotageakten … einschlägig ist,<br />
sondern auch für den Schutz vor anderen Gefahren,<br />
zum Beispiel aus einem Flugzeugabsturz<br />
oder aus dem Transport gefährlicher Güter auf<br />
vorbeiführenden Verkehrswegen.“<br />
Es kann demnach kein Zweifel daran bestehen, dass nach §<br />
7 Abs. 2 Nr. 5 AtG auch der erforderliche Schutz gegen<br />
Flugzeugangriffe zu gewährleisten ist.<br />
5.5 Koch kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis,<br />
dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu den<br />
Betreiberpflichten gehören [Hans-Joachim Koch 2003,<br />
Vorsorge gegen terroristische Angriffe, Vortrag auf dem 12.<br />
Deutschen Atomrechts-Symposium, Nomos 2004, S. 191]:<br />
„Nach § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG rechnet die Gewährleistung<br />
des erforderlichen Schutzes vor ‚Störmaßnahmen<br />
oder sonstigen Einwirkungen Dritter’<br />
zu den Betreiberpflichten. Nach der zutreffenden<br />
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
umfasst der Begriff der<br />
Dritteinwirkungen u. a. auch Flugzeugabstürze<br />
sowie Terror- und Sabotageakte. Auf dieser Linie<br />
liegt es, auch terroristische Angriffe mittels