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Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 47<br />

Der Notstromfall 2004 beweist, dass bereits ein Unwetter<br />

– Sturm oder Blitzschlag – außerhalb des Kraftwerks<br />

genügt, dass es in Biblis B zu einem gefährlichen<br />

„Auslösenden Ereignis“ kommen kann.<br />

Der Notstromfall zählt in jeder Risikostudie für Biblis B zu<br />

den Ereignissen, die vergleichsweise leicht zur Kernschmelze<br />

führen.<br />

9. An der Verfassungswidrigkeit der Betriebsgenehmigung<br />

von Biblis B ändert sich auch dadurch nichts, dass nach<br />

dem Kalkar-Urteil ein so genanntes „Restrisiko“ als<br />

„sozialadäquate Last“ zu akzeptieren ist. Denn das<br />

Bundesverfassungsgericht hat das zu akzeptierende<br />

Restrisiko sehr genau als ein solches definiert, welches rein<br />

„hypothetische“ Unfallabläufe jenseits des menschlichen<br />

Erkenntnisvermögens betrifft. Allein diese<br />

„Ungewissheiten“ müssen hingenommen werden (vgl.<br />

Ziffer IV).<br />

Der Betrieb eines Atomkraftwerks ist demnach unzulässig,<br />

wenn mögliche Unfallszenarien erkannt wurden. Da für<br />

Biblis B mit den Sicherheitsstudien Dutzende konkret vorstellbare<br />

und beschreibbare Unfallabläufe nachgewiesen<br />

wurden, ist der Betrieb umgehend einzustellen.<br />

10. Im Übrigen ist die Betriebsgenehmigung auch wegen der<br />

unzureichenden Deckungsvorsorge zu widerrufen (vgl.<br />

Ziffer VII).<br />

10.1. Nach § 17 Abs. 4 AtG ist die Betriebsgenehmigung zu<br />

widerrufen, wenn die Deckungsvorsorge nicht der Festsetzung<br />

nach § 13 Abs. 1 AtG entspricht. Die Festsetzung der<br />

Deckungsvorsorge erfolgt unter Berücksichtigung von § 13<br />

Abs. 3 AtG, der eine Begrenzung auf 2,5 Milliarden Euro<br />

vorsieht.<br />

10.2 Diese „Höchstgrenze“ der Deckungsvorsorge entspricht<br />

aber weniger als 0,1 Prozent der von der Bundesregierung<br />

nach einem schweren Atomunfall erwarteten Schäden in<br />

Höhe von bis zu 5470 Milliarden Euro (10.700 Milliarden<br />

DM nach dem einschlägigen Gutachten der Prognos AG).

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