Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />
Seite: 42<br />
In der weit überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich<br />
um konzeptionelle sicherheitstechnische Schwachstellen.<br />
<strong>6.</strong>4 Abhilfe ist bei vielen Mängeln allein schon aus baulichräumlichen<br />
Gründen nicht möglich oder weil es bisher<br />
keine sichere technische Lösung zur Beseitigung des<br />
Problems gibt (z.B. Wasserstoffproblematik).<br />
<strong>6.</strong>5 Aber auch bei den Mängeln, die grundsätzlich behoben<br />
werden könnten, wäre ein umfangreiches Nachrüstprogramm<br />
für Biblis B allein schon wegen der<br />
zeitaufwändigen Vorplanungen und<br />
Genehmigungsverfahren, wegen der zeitaufwändigen<br />
Durchführung vor Ort sowie wegen der Personalknappheit<br />
erfahrener Ingenieure – die derzeit u. a. auf der<br />
Baustelle zur Errichtung eines neuen Atomkraftwerks in<br />
Finnland benötigt werden – völlig unrealistisch.<br />
<strong>6.</strong>6 Darüber hinaus wäre die Beigeladene auch nicht dazu bereit,<br />
mehrere Milliarden Euro in die Beseitigung der mehr<br />
als 200 Mängel zu investieren.<br />
Tatsache ist, dass einschneidende Auflagen bisher noch immer<br />
angefochten wurden.<br />
<strong>6.</strong>7 Was den Beklagten betrifft, so finden sich in dem angefochtenen<br />
Bescheid Überlegungen zur Abhilfe nicht, was das<br />
gesamte Spektrum der Nichtausübung des Ermessens dokumentiert.<br />
Dies ist umso befremdlicher, als er, wie schon vorgetragen,<br />
die Nichteinhaltung des Standes von Wissenschaft und<br />
Technik zertifiziert.<br />
<strong>6.</strong>8 Es bleibt festzustellen, dass Abhilfe selbst in relativ geringem<br />
Umfang und in angemessener Zeit nicht geschaffen<br />
werden wird.