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Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

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Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 217<br />

durch die eigene Bewertung, dass der Stand von<br />

Wissenschaft und Technik nicht gewährleistet ist.<br />

14.6 Fazit:<br />

Das Gericht ist daher gezwungen, anstelle des Beklagten zu<br />

entscheiden.<br />

15. Eine willkürfreie Gesamtwürdigung aller Umstände<br />

kann allein zu dem Ergebnis kommen, dass die Betriebsgenehmigung<br />

von Biblis B widerrufen werden muss.<br />

Die Kläger haben insofern einen Anspruch auf eine<br />

positive Bescheidung ihres Antrages.<br />

Rülle-Hengesbach<br />

Rechtsanwältin

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