30.12.2012 Aufrufe

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat Brüder-Grimm ... - ippnw

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach Märkische Str. 56-58, 44141 Dortmund<br />

Seite: 9<br />

die überwiegende Meinung dahin, einen Beurteilungsspielraum<br />

zu verneinen [Gerhard Roller 1994, Genehmigungsaufhebung<br />

und Entschädigung im Atomrecht, S. 129,<br />

unter Verweis auf Bender, Lange, Kunth u. Hartung].<br />

10. Nicht zuletzt sei auch darauf verwiesen, dass die Verwaltungsgerichte<br />

die behördliche Risiko-Bewertung zum Teil<br />

umfangreich überprüfen.<br />

Beispielsweise hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz<br />

mit seinem Urteil vom 21. November 1995 die<br />

behördliche Risiko-Bewertung bezüglich der Erdbebenauslegung<br />

des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich überprüft,<br />

und die Erste Teilgenehmigung der Anlage aufgehoben.<br />

Das Urteil wurde rechtskräftig durch eine Entscheidung<br />

des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1998.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der<br />

Vorinstanz also nicht unter Verweis auf einen Beurteilungsspielraum<br />

aufgehoben.<br />

11. Aus den genannten Gründen besteht auch vorliegend ein<br />

Anspruch auf gerichtliche Kontrolle.<br />

12. In Bezug auf das Vakuum aufgrund der defizitären<br />

Akteneinsicht bleiben weitere Anträge, Ergänzungen, Begründungen<br />

ausdrücklich vorbehalten.<br />

13. Das bedeutet allerdings nicht, dass Gutachten in Auftrag zu<br />

geben wären.<br />

Es reicht aus, dass das anerkannte Prinzip der Plausibilität<br />

und Willkürfreiheit zur Anwendung gebracht wird.<br />

14. Die Beigeladene und der TÜV Süd wurden kontinuierlich<br />

nicht nur angehört, sondern permanent zu Entscheidungsgehilfen<br />

gemacht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!