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Maßnahmen zur Vermeidung von Spannungszusammenbrüchen

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1.3 Regelung in elektrischen Netzen<br />

Aufgabenstellung und Einleitung<br />

Die unter 1.2 genannten Anforderungen an den Betrieb elektrischer Netze werden durch<br />

unterschiedliche Regelungseinrichtungen und -elemente erfüllt. Bei einer beliebigen<br />

Zustandsänderung (z.B.: Lastanstieg, -abfall, Kraftwerksausfall, Leitungsausfall, ...) müssen<br />

die Regeleinrichtungen und Selbstregelungseinrichtungen das Netz in einen stabilen<br />

Zustand <strong>zur</strong>ückführen. Die Funktion dieser Regelungen werden nach ihren prinzipiellen<br />

Wirkungsweisen in<br />

• Wirkleistungs-Frequenzregelung und<br />

• Blindleistungs-Spannungsregelung eingeteilt.<br />

Die Wirkleistungs-Frequenzregelung erfolgt in den Kraftwerken über das zugeführte<br />

mechanische Moment und den entsprechenden Reglern, wobei die Eingangsgröße die<br />

Netzfrequenz f ist. Ein plötzlich auftretendes Erzeugungsdefizit (bzw.<br />

Erzeugungsüberschuss) wird im ersten Augenblick durch die in den rotierenden Massen<br />

steckende kinetische Energie ausgeglichen. Eine entsprechende Nachführung der<br />

zugeführten mechanischen Energie der einspeisenden Synchron-Generatoren geschieht<br />

durch die Primärregelung in den Kraftwerken (Turbinenregler). Eine Regelabweichung<br />

stabilisiert dieser Regler innerhalb <strong>von</strong> Sekunden, die Netzfrequenz bleibt bei einem Wert<br />

unter bzw. über 50 Hz konstant (statischer Regler mit bleibender Regelabweichung). Die<br />

Sekundärregelung (auch Übergabeleistungs- Frequenzregelung) führt die Netzfrequenz<br />

wieder auf ihren Sollwert <strong>zur</strong>ück und gleicht eine Abweichung der vereinbarten<br />

Übergabeleistung aus. Die zu regelnden Größen (Frequenz und Leistung) stehen in einem<br />

fixen Verhältnis (Statik) zueinander.<br />

Die Blindleistungs-Spannungsregelung erfolgt einerseits in den Kraftwerken<br />

(Synchronmaschinen) und andererseits im Netz (über geeignete Elemente). Im<br />

Kraftwerksbereich erfolgt die Blindleistungs-Spannungsregelung direkt über die „erzeugte“<br />

(bzw. „verbrauchte“) Blindleistung, die der Generatorspannung direkt proportional ist. Die<br />

Stellgröße dieser Regelung ist die Spannung Uf an der Erregerwicklung des<br />

Synchrongenerators (siehe Kapitel 3.3.1).<br />

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