Beiträge zum Göttinger Umwelthistorischen Kolloquium ... - Oapen
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Vorratsschädlinge und Vorratsschutz im Wandel der Zeit<br />
gehören hierher die Korn-, Mehl-, Brot-, Erbsen-, Linsenkäfer, die Mehl-, Korn-,<br />
Dörrobst-, Kakao- und Korkmotte, ferner die Käsefliege, Mehlmilbe u. a. (s. Abb.<br />
30-41 in Abbildung 4).“<br />
IV. Vorrats- und Materialschädlinge. Diese Arten verursachen an Woll-, Pelz- und<br />
Lederwaren, Teppichen usw. großen Schaden (Kleider-, Pelzmotte, Pelzkäfer,<br />
Teppichkäfer u. a.).“<br />
Zu Motten schreibt Kliewe weiter: „Zu den Insekten, die den Hausfrauen am<br />
verhaßtesten sind, zählt die Motte. …“. Kliewe beschreibt anschließend noch<br />
detailliert die Lebensweise, Vorbeugetechniken und Bekämpfungsmöglichkeiten<br />
der Schädlinge, wobei Globol, Tetrachlorkohlenstoff, T-Gas, Blausäure, Illo<br />
Spezial, Begasungskisten und -kammern erwähnt werden. Den „Vergasungskasten“<br />
beschreiben Zacher 1927 und auch Madel 1938 in seiner Vorstellung der Entwesung<br />
kleiner Mengen von Vorräten.<br />
„Sammelgruppe der Nahrungsmittelschädlinge“ (zitiert aus Kruse 1948):<br />
„Zu dieser Gruppe gehören der Korn-, Mehl-, Erbsen-, Linsen- und Brotkäfer,<br />
die Korn-, Dörrobst-, Kakao- und Mehlmotte, die Käsefliege sowie der gemeine<br />
Speck und Diebskäfer und der Messingkäfer. Vor allem Kornkäfer und Mehlmotte<br />
richten ungeheure Schäden an. Das einzig sichere Mittel ist die Vergasung der<br />
Mühlen bzw. Speicher mit Blausäure, Zyklon B und anderen Gasen.“<br />
Trappmann (1949): „Als Vorratsschädlinge werden alle aus ernährungswirtschaftlichen<br />
oder allgemein volkswirtschaftlichen Gründen zu bekämpfenden<br />
bakteriellen, pilzlichen und tierischen Schädlinge angesehen, die an Vorräten oder<br />
Gebrauchsgütern pflanzlichen und tierischen Ursprungs auftreten oder durch ihre<br />
Lebensgewohnheiten in die Wirtschaftsführung direkt oder indirekt als Lästlinge<br />
eingreifen. Es sind dies die an Fellen, Häuten, Därmen, Haaren, Federn, Borsten<br />
oder Wolle, an Nahrungs- und Genußmitteln oder Drogen und an Holz-,<br />
Geflecht- oder Gespinstwaren vorkommenden Schädlinge.“<br />
Kemper (1950) beginnt seine Definitionen mit den Aufgaben des Schädlingsbekämpfers:<br />
„Der Schädlingsbekämpfer hat die Aufgabe, die durch tierische Schädlinge<br />
bedingten Plagen, die besonders in Wohn- und Lagerräumen gesundheitliche und<br />
wirtschaftliche Schäden verursachen, mit Hilfe geeigneter Mittel und Maßnahmen<br />
im Auftrage von Einzelpersonen sowie von Stellen des öffentlichen und privaten<br />
Rechtes und gegen entsprechende Bezahlung abzuwehren, zu beseitigen und ihr<br />
Wiederauftreten zu verhindern. Er steht – weil gesundheitliche Belange stets den<br />
wirtschaftlichen voranzustellen sind – in erster Linie im Dienste der Volksgesundheit,<br />
und daher ist es durchaus berechtigt, daß man seinen Beruf als einen solchen<br />
des Gesundheitsdienstes auffasst und eingruppiert.<br />
Die hin und wieder geäußerte Ansicht, der Schädlingsbekämpfer sei als ein<br />
Handwerker anzusehen, ist irrig. Gewiß erfordert seine Tätigkeiten manche Fähigkeiten,<br />
die als handwerklich bezeichnet werden könnten, in ihrer Gesamtheit<br />
unterscheidet sie sich aber von der eines Handwerkers ebenso sehr wie etwa die<br />
eines Desinfektors oder eines Zahnarztes.<br />
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