Hingerichtet in München-Stadelheim - NS-Dokumentationszentrum ...
Hingerichtet in München-Stadelheim - NS-Dokumentationszentrum ...
Hingerichtet in München-Stadelheim - NS-Dokumentationszentrum ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Sondergerichte erhielten überdies e<strong>in</strong>e immer größere Bedeutung <strong>in</strong> der allgeme<strong>in</strong>en<br />
Rechtsprechung, da die Staatsanwälte mit Kriegsbeg<strong>in</strong>n die Möglichkeit bekamen, pr<strong>in</strong>zipiell<br />
jedes Delikt vor e<strong>in</strong>em Sondergericht anzuklagen, wenn sie e<strong>in</strong>e rasche Aburteilung für nötig<br />
hielten. 20 Bei Verstößen gegen die „Volksschädl<strong>in</strong>gsverordnung“ vom 5. September 1939 21<br />
sollten ebenfalls die Sondergericht tätig werden. 22 Diese Verordnung richtete sich gegen jegliche<br />
Vergehen und Verbrechen, die unter Ausnutzung der besonderen Kriegsumstände begangen<br />
wurden, und dehnte den Strafrahmen selbst bei leichten Delikten wie etwa kle<strong>in</strong>en<br />
Diebstählen bis h<strong>in</strong> zur Todesstrafe aus. In der <strong>in</strong>flationäre Anwendung der Todesstrafe, die<br />
von 1933 bis 1945 durch <strong>in</strong>sgesamt 26 Gesetze und Verordnungen ermöglicht und gefördert<br />
wurde 23, spiegelt sich die für das <strong>NS</strong>-Regime typische Entwertung des menschlichen Lebens<br />
wider.<br />
Besonders brutal kam diese Haltung gegenüber den unterworfenen Völkern und den als rassisch<br />
m<strong>in</strong>derwertig e<strong>in</strong>gestuften Gruppen zum Tragen. Im Protektorat Böhmen und Mähren,<br />
also der als autonomes Gebiet e<strong>in</strong>gegliederten „Resttschechei“, herrschte, vor allem seitdem<br />
Re<strong>in</strong>hard Heydrich dort im September als „Stellvertretender Reichsprotektor“ den kaltgestellten<br />
Konservativen Konstant<strong>in</strong> von Neurath ablöste, e<strong>in</strong> brutales Standrecht, mit dem<br />
der tschechische Widerstand gebrochen werden sollte. Dieser Terror steigerte sich noch<br />
erheblich nach dem Attentat auf Heydrich vom 27. Mai 1942, dem dieser am 4. Juni erlag.<br />
Das für Polen und Juden erlassene Sonderstrafrecht vom 4. Dezember 1941 24 bildete e<strong>in</strong>e<br />
Grundlage für harte Urteile <strong>in</strong>sbesondere gegen Polen 25, weniger gegen Juden, denn zu diesem<br />
Zeitpunkt hatte ihre systematische Ermordung bereits begonnen. Die dreizehnte Verordnung<br />
zum Reichsbürgergesetz vom 1. Juli 1943 – e<strong>in</strong>em der beiden antisemitischen Nürnberger<br />
Gesetze – verfügte denn auch lapidar: „Strafbare Handlungen von Juden werden<br />
durch die Polizei geahndet.“ 26 Aber auch die Strafhoheit gegen andere „Fremdvölkische“,<br />
vor allem Polen und aus der Sowjetunion stammende Ostarbeiter, wurde immer mehr von<br />
der Gestapo übernommen. Neben der E<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> die Arbeitserziehungs- und Konzentrationslager<br />
führte sie auch zunehmend standrechtliche H<strong>in</strong>richtungen durch. Anlässe hierfür<br />
konnten unter anderem „reichsfe<strong>in</strong>dliches Verhalten“, „schwere Diszipl<strong>in</strong>widrigkeiten“ oder<br />
der verbotene Geschlechtsverkehr mit Deutschen se<strong>in</strong>. 27<br />
Die Todesstrafenstatistik der Justiz des Dritten Reichs, <strong>in</strong> der die Lynchjustiz der Polizei nicht<br />
berücksichtigt ist, gibt also <strong>in</strong>sofern bei weitem ke<strong>in</strong> vollständiges Bild. Doch auch die Todesurteile<br />
der regulären Justiz während der ersten Kriegsjahre betrafen zu e<strong>in</strong>em großen Anteil<br />
Nichtdeutsche, so im Jahr 1942 rund 55 Prozent. 28<br />
20 Angermund, Richterschaft S. 204 f.<br />
21 RGBl. I 1679.<br />
22 Gerhard Werle: Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich. Berl<strong>in</strong>, New York 1989,<br />
S. 269.<br />
23 Nationalsozialistische Justiz und Todesstrafe. E<strong>in</strong>e Dokumentation zur Gedenkstätte <strong>in</strong> der Justizvollzugsanstalt<br />
Wolfenbüttel. Braunschweig 1991, S. 5.<br />
24 RGBl I 759.<br />
25 Als Beispiel hierzu Wolf-Dieter Mechler: Kriegsalltag an der „Heimatfront“. Das Sondergericht Hannover<br />
1939–1945. Hannover 1997, S. 203–226.<br />
26 Zit. nach Werle, Justizstrafrecht, S. 450.<br />
27 Ebenda, s. 598.<br />
28 Evans, Rituale, S. 872.<br />
11