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Hingerichtet in München-Stadelheim - NS-Dokumentationszentrum ...

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Josef Bollwe<strong>in</strong> begann, sich systematisch auf die Niederlage Deutschlands vorzubereiten.<br />

Irgendwie konnte er sich e<strong>in</strong>e Pistole besorgen. Die Waffe bewahrte er ebenso wie e<strong>in</strong>en<br />

Sowjetstern, den ihm e<strong>in</strong> Soldat geschenkt hatte, für den Zeitpunkt des Zusammenbruchs<br />

des Nationalsozialismus auf. Zwei von alliierten Flugzeugen abgeworfene Flugblätter verwahrte<br />

er ebenfalls. In e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Heft notierte er sowohl die Namen besonders überzeugter<br />

Nazis als auch die von Personen mit antifaschistischer Haltung.<br />

Im Oktober 1942 geriet Josef Bollwe<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Hände der Gestapo. Im Juni 1943 wurde er<br />

vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt, zwei Monate später <strong>in</strong> <strong>München</strong>-<strong>Stadelheim</strong><br />

h<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Quelle:<br />

Edition „Widerstand als Hochverrat“; MF 178, 485 (6J 13/43, 6H 85/43).<br />

Max He<strong>in</strong>dl, geboren am 8.6.1899 <strong>in</strong> Fürth, verurteilt durch den Volksgerichtshof am<br />

28.7.1943, h<strong>in</strong>gerichtet am 22.10.1943.<br />

***<br />

Bei der Durchsetzung dieses Me<strong>in</strong>ungsmonopols erwies sich die Mobilisierung der Denunziationsbereitschaft<br />

<strong>in</strong> der Bevölkerung als schlagkräftiges Instrument. Viele Denunziationen<br />

waren privat motiviert. Max He<strong>in</strong>dl fiel der Denunziation e<strong>in</strong>er Freund<strong>in</strong> zum Opfer.<br />

Den <strong>in</strong> Fürth lebenden Handelsvertreter, Jahrgang 1899, verband mit se<strong>in</strong>er Denunziant<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e enge, <strong>in</strong>time Freundschaft. Ihr gegenüber äußerte Max He<strong>in</strong>dl se<strong>in</strong>e Vermutung, dass<br />

Deutschland den Krieg verlieren würde. Unbekannt ist, was diese Frau zu ihrer Denunziation<br />

veranlasste. Bevor sie Anzeige erstattete, sorgte sie dafür, dass Max He<strong>in</strong>dl se<strong>in</strong>e<br />

Ansichten vor e<strong>in</strong>er ihrer Freund<strong>in</strong>nen wiederholte. Vor Gericht machte sie verme<strong>in</strong>tlich<br />

uneigennützige Gründe geltend, das nationalsozialistische Frauenidealbild geschickt ausspielend:<br />

Sie habe <strong>in</strong> diesen Äußerungen e<strong>in</strong>e Gefahr für ihr K<strong>in</strong>d gesehen.<br />

Vor Gericht stritt Max He<strong>in</strong>dl se<strong>in</strong>e Bemerkungen ab. Die Richter des Volksgerichtshof urteilten<br />

jedoch am 28. Juli 1943 unter Vorsitz von Freisler, die beiden Denunziant<strong>in</strong>nen seien<br />

absolut glaubwürdig. Sie hätten ohne jedes Hass- und Fe<strong>in</strong>dschaftsgefühl ausgesagt. In<br />

der Urteilsbegründung des Todesurteils heißt es: „Wer so wie He<strong>in</strong>dl redet, geht damit<br />

daran, unseren Willen zur Wehr gegen unseren Kriegsfe<strong>in</strong>d zu schwächen, strebt auf e<strong>in</strong><br />

neues 1918 h<strong>in</strong> (...)“. Die Dolchstoßlegende diente den Richtern als Begründung für ihren<br />

Justizmord.<br />

Quelle:<br />

Bundesarchiv Berl<strong>in</strong>; R 60 I/41.<br />

***<br />

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