Hingerichtet in München-Stadelheim - NS-Dokumentationszentrum ...
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Polen unter <strong>NS</strong>-Herrschaft<br />
Am 1.9.1939 griffen deutsche Truppen Polen an und konnten <strong>in</strong>nerhalb kurzer Zeit das gesamte<br />
Land unter ihre Kontrolle br<strong>in</strong>gen. Ziel der nationalsozialistischen Okkupation war<br />
die Schaffung e<strong>in</strong>es so genannten führerlosen Arbeitsvolks. Polen galten den Nationalsozialisten<br />
als „Untermenschen“, das Land sollte <strong>in</strong>dustriell und landwirtschaftlich völlig ausgebeutet<br />
werden. In den ersten Wochen der <strong>NS</strong>-Okkupation wurden Tausende von Polen<br />
ermordet, zum Teil nach vorbereiteten Fahndungslisten, zum Teil völlig willkürlich. Ab<br />
26.10.1939 galt e<strong>in</strong>e Arbeitspflicht für die gesamte polnische Bevölkerung vom 14. bis<br />
zum 60. Lebensjahr.<br />
Rechtlich galten für Polen besondere Bestimmungen: Zum e<strong>in</strong>en wurden große Bereiche<br />
der Strafverfolgung der Justizzuständigkeit völlig entzogen und SS und Polizei übertragen. In<br />
anderen Bereichen wurden neue Strafrechtsnormen gesetzt. Die „Verordnung über die Strafrechtspflege<br />
gegen Polen und Juden <strong>in</strong> den angegliederten Ostgebieten“ vom 4.12.1941<br />
schuf e<strong>in</strong> drakonisches Sonderstrafrecht. E<strong>in</strong> geheimer Runderlass des Reichssicherheitshauptamtes<br />
vom 30.6.1943 hält e<strong>in</strong>e Absprache zwischen dem Reichsführer SS und dem<br />
Reichsjustizm<strong>in</strong>ister fest, wonach gegen polnische und sowjetrussische Zivilarbeiter nur<br />
dann vor e<strong>in</strong>em Gericht verhandelt werden sollte, wenn die Polizei dies aus „stimmungspolitischen<br />
Gründen“ für wünschenswert hielt und von vornehere<strong>in</strong> klar sei, dass die Todesstrafe<br />
verhängt werden würde.<br />
Ungefähr 1,2–1,3 Millionen Polen wurden zum Arbeitsdienst <strong>in</strong>s Deutsche Reich gebracht;<br />
die gelegentlich behauptete Freiwilligkeit war Propaganda. Die deutschen Behörden übten<br />
massiven Druck aus. Für die polnischen Arbeiter <strong>in</strong> Deutschland galt e<strong>in</strong>e Vielzahl rechtlicher<br />
Sonderregeln. Sie verdeutlichen, dass es hier ausschließlich um die schonungslose<br />
Ausbeutung der Arbeitskraft g<strong>in</strong>g: So war die Arbeitsverpflichtung zeitlich unbegrenzt, die<br />
Entlohnung m<strong>in</strong>imal, polnische Arbeiter mussten e<strong>in</strong> „P“ auf ihren Kleidungsstücken anbr<strong>in</strong>gen,<br />
durften den Arbeitsort nicht verlassen, ke<strong>in</strong>e öffentlichen Verkehrsmittel benutzen<br />
oder Fahrräder besitzen, nicht an Gottesdiensten teilnehmen, ke<strong>in</strong>e öffentlichen Theateroder<br />
K<strong>in</strong>ovorführungen besuchen. Sie erhielten nur m<strong>in</strong>imale Verpflegung und Kleidung.<br />
Starb e<strong>in</strong> polnischer Zivilarbeiter <strong>in</strong> Deutschland – bei den unmenschlichen Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />
häufig vorkommend –, so war es sogar verboten, den Leichnam <strong>in</strong>s Heimatland<br />
zu überführen.<br />
Literatur:<br />
Broszat, Mart<strong>in</strong>: Nationalsozialistische Polenpolitik 1939–1945. Stuttgart 1961.<br />
Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländere<strong>in</strong>satzes“ <strong>in</strong> der Kriegswirtschaft des Dritten<br />
Reiches. Berl<strong>in</strong>/Bonn 1985.<br />
Herrenmensch und Arbeitsvölker. Ausländische Arbeiter und Deutsche 1939–1945. Hg. von Götz Aly. Berl<strong>in</strong> 1986.<br />
Heusler, Andreas: Zwangsarbeit für die Münchner Kriegswirtschaft 1939–1945. <strong>München</strong> 1996.<br />
Kosmala, Beate: Polen. In: Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Hg. von Wolfgang Benz, Hermann Graml und<br />
Hermann Weiß. Stuttgart 1997, S. 641–646.<br />
September 1939. Krieg, Besatzung, Widerstand <strong>in</strong> Polen. Hg. von Christoph Kleßmann. Gött<strong>in</strong>gen 1989.<br />
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