Hingerichtet in München-Stadelheim - NS-Dokumentationszentrum ...
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Die Depesche, mit der die H<strong>in</strong>richtung Hans Leipelts nach Berl<strong>in</strong> gemeldet wurde; © Bundesarchiv Berl<strong>in</strong><br />
Die verbotenen Grundrechte: Informations- und Me<strong>in</strong>ungsfreiheit<br />
Josef Bollwe<strong>in</strong>, geboren am 29.6.1904 <strong>in</strong> Burgwe<strong>in</strong>t<strong>in</strong>g, verurteilt durch den Volksgerichtshof<br />
am 9.6.1943, h<strong>in</strong>gerichtet am 12.8.1943.<br />
Gespräche mit Bekannten über die politische Situation wurden Josef Bollwe<strong>in</strong> zum Verhängnis.<br />
Der nationalsozialistische Staat unterdrückte jede Form der unabhängigen Informationsbeschaffung<br />
und -weitergabe. Das Grundrecht der freien Me<strong>in</strong>ungsäußerung wurde<br />
unmittelbar nach der Machtergreifung außer Kraft gesetzt. Ab 1939 wurde das staatliche<br />
Me<strong>in</strong>ungsmonopol zudem durch die „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“<br />
zementiert: Sie verbot das Hören ausländischer Rundfunksender und sanktionierte<br />
es mit Zuchthausstrafen. Die Weitergabe gehörter Nachrichten konnte mit dem<br />
Tode bestraft werden. Dies bekamen jene Regensburger Bürger zu spüren, die sich regelmäßig<br />
auf dem Neupfarrplatz trafen. Sie tauschten Informationen aus, die sie sich mit Hilfe<br />
ausländischer Rundfunksender verschafft hatten.<br />
Der 1904 geborene Postfacharbeiter Josef Bollwe<strong>in</strong> gehörte zu dieser Gruppe. Vor se<strong>in</strong>en<br />
Arbeitskollegen machte Bollwe<strong>in</strong> ebenfalls ke<strong>in</strong> Geheimnis aus se<strong>in</strong>en Ansichten, dass der<br />
Krieg für <strong>NS</strong>-Deutschland bereits verloren sei und die Siegesaussichten für die Sowjetunion<br />
günstig stünden.<br />
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