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Hingerichtet in München-Stadelheim - NS-Dokumentationszentrum ...

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Die Depesche, mit der die H<strong>in</strong>richtung Hans Leipelts nach Berl<strong>in</strong> gemeldet wurde; © Bundesarchiv Berl<strong>in</strong><br />

Die verbotenen Grundrechte: Informations- und Me<strong>in</strong>ungsfreiheit<br />

Josef Bollwe<strong>in</strong>, geboren am 29.6.1904 <strong>in</strong> Burgwe<strong>in</strong>t<strong>in</strong>g, verurteilt durch den Volksgerichtshof<br />

am 9.6.1943, h<strong>in</strong>gerichtet am 12.8.1943.<br />

Gespräche mit Bekannten über die politische Situation wurden Josef Bollwe<strong>in</strong> zum Verhängnis.<br />

Der nationalsozialistische Staat unterdrückte jede Form der unabhängigen Informationsbeschaffung<br />

und -weitergabe. Das Grundrecht der freien Me<strong>in</strong>ungsäußerung wurde<br />

unmittelbar nach der Machtergreifung außer Kraft gesetzt. Ab 1939 wurde das staatliche<br />

Me<strong>in</strong>ungsmonopol zudem durch die „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“<br />

zementiert: Sie verbot das Hören ausländischer Rundfunksender und sanktionierte<br />

es mit Zuchthausstrafen. Die Weitergabe gehörter Nachrichten konnte mit dem<br />

Tode bestraft werden. Dies bekamen jene Regensburger Bürger zu spüren, die sich regelmäßig<br />

auf dem Neupfarrplatz trafen. Sie tauschten Informationen aus, die sie sich mit Hilfe<br />

ausländischer Rundfunksender verschafft hatten.<br />

Der 1904 geborene Postfacharbeiter Josef Bollwe<strong>in</strong> gehörte zu dieser Gruppe. Vor se<strong>in</strong>en<br />

Arbeitskollegen machte Bollwe<strong>in</strong> ebenfalls ke<strong>in</strong> Geheimnis aus se<strong>in</strong>en Ansichten, dass der<br />

Krieg für <strong>NS</strong>-Deutschland bereits verloren sei und die Siegesaussichten für die Sowjetunion<br />

günstig stünden.<br />

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