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Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen

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Zeitalter der Globalisierung einem hohen internationalen Wettbewerbsdruck sowohl auf dem<br />

Inlandsmarkt als auch auf den Exportmärkten ausgesetzt. In diesem Sinne hängt die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht nur von der Qualität ihrer Produkte oder<br />

Dienstleistungen <strong>und</strong> der Qualität ihrer Zulieferer ab, sondern auch von den Preisen, den<br />

relativen Devisenströmen <strong>und</strong> der Gewährleistung weltweiter, offener Wettbewerbsmärkte,<br />

deren Standards von allen eingehalten werden.<br />

2.14 Die Standortwahl ist eine strategische Frage für Unternehmen, die dabei eine ganze Reihe<br />

sehr verschiedenartiger Aspekte berücksichtigen müssen. Unternehmen treffen ihre Entscheidung<br />

u.a. auf der Gr<strong>und</strong>lage von Kriterien wie einem hohen Niveau der Ausbildung, gut<br />

funktionierenden öffentlichen Diensten, mäßigen Kosten, politischer Stabilität <strong>und</strong> institutionellen<br />

Garantien für ein Mindestmaß an Zuverlässigkeit, räumlicher Nähe neuer Märkte <strong>und</strong><br />

Verfügbarkeit von Produktionsmitteln sowie vernünftiger Besteuerung. Zudem hängt die<br />

Haltung eines Unternehmens zu einer etwaigen Betriebsverlagerung von Infrastruktur <strong>und</strong><br />

Transaktionskosten sowie vom Grad seiner Unabhängigkeit hinsichtlich seiner betrieblichen<br />

<strong>und</strong> technischen Struktur <strong>und</strong> der Effizienz der öffentlichen Verwaltung ab. Mithin sind die<br />

Arbeitskosten nicht der einzige Faktor bei Entscheidungen für oder gegen Verlagerungen <strong>und</strong><br />

müssen außerdem gegen die Produktivität abgewogen werden, da das Kosten-/Produktivitäts-<br />

Verhältnis für die Wettbewerbsfähigkeit ausschlaggebend ist.<br />

2.15 Die relativen Kosten der Unternehmenstätigkeit werden weitgehend durch nationale bzw.<br />

regionale Gegebenheiten bestimmt. Das Land, in das ein Unternehmen investiert, muss ein<br />

Mindestmaß an Infrastruktur, Volksbildung <strong>und</strong> Sicherheit aufweisen. Das Eingehen unternehmerischer<br />

Risiken folgt folgendem Muster: zuerst kommt Stabilität, dann Vertrauen <strong>und</strong><br />

dann die Investition. Ereignisse, die zu Instabilität führen oder mit Zukunftsrisiken verb<strong>und</strong>en<br />

sind, haben zweifellos ebenfalls Einfluss auf die Entscheidung von Investoren. Die politischen<br />

Entscheidungsträger müssen sich vollkommen darüber im Klaren sein, wie wichtig es ist,<br />

Investitionen anzuziehen, die hochwertige Arbeitsplätze schaffen, die technische Entwicklung<br />

fördern <strong>und</strong> das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Andererseits sollte im Rahmen der<br />

Gestaltung der Entwicklungshilfe auch auf Verbesserungen bei den politischen, den Bürger<strong>und</strong><br />

den sozialen Rechten in den Empfängerländern dieser Hilfe geachtet werden. Die<br />

Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten, indem sie die Prinzipien der sozialen Verantwortung<br />

anwenden 23 .<br />

2.16 Die Sozialpartner tragen eine besondere Verantwortung dafür, dass auf dem Arbeitsmarkt<br />

stabile Spielregeln gelten. Tarifvereinbarungen sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen<br />

der Unternehmen <strong>und</strong> schaffen einen Ausgleich zwischen Markt <strong>und</strong> Arbeitnehmerrechten,<br />

was ein hohes Wachstum, Sicherheit <strong>und</strong> Entwicklungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer <strong>und</strong><br />

Unternehmen zur Folge hat.<br />

2.17 Es gibt weitere Schlüsselfaktoren: Einerseits machen es Art <strong>und</strong> Umfang der Produkte <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen vielfach erforderlich, dass sie in den Zielmärkten oder zumindest in ihrer<br />

23 Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema "Grünbuch: Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung<br />

der Unternehmen" (CESE 355/2002; Berichterstatterin: Frau HORNUNG-DRAUS (Gruppe I/Deutschland), Mitberichterstatter:<br />

Frau ENGELEN-KEFER (Gruppe II/Deutschland) <strong>und</strong> Herr HOFFELT (Gruppe III/Belgien)); darin wird festgestellt, dass "die<br />

Freiwilligkeit ein Gr<strong>und</strong>prinzip für CSR" ist.

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