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Betriebsverlagerungen – Herausforderungen und Chancen

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die wichtigsten, im Überblick enthaltenen Ergebnisse einzugehen, diese im<br />

Gesamtzusammenhang zu sehen <strong>und</strong> gegebenenfalls einige Empfehlungen auszusprechen.<br />

3. Beschreibung des Ansatzes<br />

3.1 Der Auftragnehmer wurde im Rahmen des Follow-up zur Stellungnahme des Ausschusses<br />

vom 14. Juli 2005 gebeten, sämtliches zum Phänomen der Betriebsverlagerung vorhandenes<br />

Datenmaterial zu sammeln, zu vergleichen, einer Querverweisbildung zu unterziehen, zu systematisieren<br />

<strong>und</strong> zu interpretieren. Wenngleich diese Arbeiten sorgfältig ausgeführt wurden,<br />

traten doch Schwierigkeiten auf.<br />

3.2 Es ist festzuhalten, dass es weder eine allgemein anerkannte Definition noch eine einheitliche<br />

Messgröße für <strong>Betriebsverlagerungen</strong> gibt, wodurch die Wahl des Ansatzes beeinflusst wird.<br />

3.3 Die Studiengruppe kam überein, die Definition des Ausschusses 3 als Ausgangspunkt für ihre<br />

Untersuchungen <strong>und</strong> als Bezugspunkt für die Wahl <strong>und</strong> Interpretation des Indikatorensatzes<br />

zu verwenden. Sie beschloss sodann, die Untersuchung hauptsächlich auf externe Verlagerungen<br />

("völlige oder teilweise Verlegung der Tätigkeit in einen Drittstaat") zu<br />

konzentrieren, um dem Besitzstand des EU-Binnenmarkts besser gerecht zu werden, ohne<br />

gleichwohl Verweise auf maßgebliche Tatbestände interner Verlagerung (zwischen<br />

Mitgliedstaaten) vollkommen auszuschließen, wenn diese offensichtlich ein erhebliches<br />

Ausmaß <strong>und</strong> gravierende Auswirkungen haben.<br />

3.4 Betriebsverlagerung, Deindustrialisierung, "Offshoring", "Outsourcing", Ströme der<br />

ausländischen Direktinvestitionen (ADI) sowie der Strukturwandel im Allgemeinen lassen<br />

sich nicht scharf voneinander abgrenzen. Folglich kann es kein perfektes System zur<br />

Messung eines Phänomens geben, das weder eindeutig noch klar umrissen ist. Die<br />

Beratungsfirma hat sich darum bemüht, einen Satz einschlägiger Indikatoren zu verwenden,<br />

der ein möglichst genaues Gesamtbild der zu untersuchenden Prozesse gibt. Die CCMI hält<br />

es für sehr sinnvoll, dass der Bericht eine detaillierte Beschreibung der verwendeten<br />

Indikatoren enthält <strong>und</strong> dass auf deren Leistungsfähigkeit als Indikatoren für<br />

<strong>Betriebsverlagerungen</strong> eingegangen wird. Um zwei Beispiele herauszugreifen, hält die<br />

Beratungsfirma die Indikatoren des ERM (European Restructuring Monitor) <strong>und</strong> des ADI für<br />

besonders fragwürdig. Diese Quellen sind tatsächlich von derart fragwürdiger Natur, dass<br />

Zahlen aus diesen Datensätzen zwar im Überblick aufgeführt werden, in den<br />

Schlussfolgerungen der externen Beratungsfirma aber nicht berücksichtigt werden.<br />

3 Vgl. CESE 851/2005. In Ziffer 1.18 wird der Begriff der "Verlagerung" folgendermaßen definiert (NB: in der englischen Fas-<br />

sung werden die Termini "delocalisation" and "relocation" synonym gebraucht):<br />

"Verlagerung ist die völlige oder teilweise Einstellung einer Tätigkeit <strong>und</strong> ihre Wiederaufnahme im Ausland im Rahmen einer<br />

Direktinvestition. In Bezug auf die Europäische Union können zwei Arten der Verlagerung unterschieden werden:<br />

a) interne Verlagerung: völlige oder teilweise Verlegung der Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat;<br />

b) externe Verlagerung: völlige oder teilweise Verlegung der Tätigkeit in einen Drittstaat."

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