Informationsanalyse in Theorie und Praxis am Beispiel eines ... - E-LIS
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Ch. Scharaditsch FHS Informationsberufe 2008<br />
Mitglieder. Es ergibt sich e<strong>in</strong>e so genannte „Doppelrolle“, <strong>in</strong> der sie gleichzeitig<br />
Unternehmer <strong>und</strong> (ihre eigenen) K<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d. Nach Art der Förderung der Mitglieder<br />
lassen sich unterschiedliche Formen von Genossenschaften unterscheiden<br />
(z.B. Kreditgenossenschaft, Konsumgenossenschaft, etc.) Die Geschäftsführung<br />
e<strong>in</strong>er Genossenschaft ist durch e<strong>in</strong>en Aufsichtsrat (Kontrollorgan; wenn mehr als 40<br />
Arbeitnehmer beschäftigt werden), e<strong>in</strong>en Vorstand (Geschäftsführung) <strong>und</strong> die<br />
Generalvers<strong>am</strong>mlung (Mitgliedervers<strong>am</strong>mlung) organisiert. Genossenschaften werden<br />
durch e<strong>in</strong>en Revisionsverband kontrolliert <strong>und</strong> durch das Genossenschaftsgesetz<br />
(GenG) geregelt. (Schneider et al., 1999, S. 66-68)<br />
Die drei gr<strong>und</strong>legenden Pr<strong>in</strong>zipien e<strong>in</strong>er Genossenschaft s<strong>in</strong>d Selbsthilfe, Selbstverwaltung<br />
<strong>und</strong> Selbstverantwortung.<br />
• Selbsthilfe<br />
„Die Mitglieder e<strong>in</strong>er Genossenschaft wollen <strong>in</strong> solidarischer Selbsthilfe ihr geme<strong>in</strong>s<strong>am</strong>es<br />
Interesse verfolgen“. E<strong>in</strong>e Abhängigkeit von Dritten soll durch die<br />
Nicht<strong>in</strong>anspruchnahme von Fremdhilfe (durch Dritte oder durch den Staat)<br />
vermieden werden. Dieses Pr<strong>in</strong>zip be<strong>in</strong>haltet auch die Förderung der Mitglieder,<br />
was den eigentlichen Zweck e<strong>in</strong>er Genossenschaft darstellt <strong>und</strong> woraus sich das<br />
Ziel „Förderungsmaximierung“ (statt Gew<strong>in</strong>nmaximierung) ergibt. (Blome-Drees<br />
et al., 1998, S. 11)<br />
• Selbstverwaltung<br />
Genossenschaften „stehen im Privateigentum der Mitglieder“ <strong>und</strong> die Mitglieder<br />
alle<strong>in</strong> führen <strong>und</strong> kontrollieren die Genossenschaft. Die drei genossenschaftlichen<br />
Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Generalvers<strong>am</strong>mlung) dürfen nur durch<br />
Mitglieder besetzt werden. Ihre Besetzung wird selbst bestimmt bzw. (demokratisch)<br />
gewählt. Jedes Mitglied verfügt als Eigentümer der Genossenschaft<br />
über e<strong>in</strong>e Stimme, unabhängig von der Höhe se<strong>in</strong>er Kapitalbeteiligung. Die drei<br />
Organe bef<strong>in</strong>den sich gr<strong>und</strong>sätzlich auf gleicher Ebene, der Vorstand handelt<br />
eigenverantwortlich <strong>und</strong> wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert. (Blome-Drees<br />
et al., 1998, S. 12-13)<br />
• Selbstverantwortung<br />
Dieses Pr<strong>in</strong>zip ergibt sich aus der Selbstverwaltung <strong>und</strong> behandelt die Haftung<br />
der Genossenschaft. Es lassen sich Genossenschaften mit beschränkter <strong>und</strong> un-<br />
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