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chancengleichheit im pflegebereich - gendernow......gender ...

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Haushaltsprognosen, also die Zahl privater Haushalte und deren Struktur sind ausschlaggebend für die<br />

Kalkulation und die Entscheidungen der Sozialpolitik. Die „Regionale Haushaltsprognose 1981-2011“<br />

der ÖROK geht von einer Steigerung der Privathaushalte um 500.000 (18%) bis 2011 aus, trotz<br />

Stagnation der Bevölkerungsentwicklung (vgl. Amann 1998: 33 ff.). Die so genannten<br />

SeniorInnenhaushalte (Vorstand über 60 Jahre) nehmen um 23% zu. Die absolute Zahl der<br />

Einpersonenhaushalte wird ebenso steigen, die Zahl der Mehrpersonenhaushalte wird drastisch fallen.<br />

Bemerkenswert ist die geschlechtsspezifische Entwicklung der Einpersonenhaushalte mit 60jährigen und<br />

älteren Menschen: Die Zahl männlicher Einpersonenhaushalte wird sich verdoppeln<br />

(niederösterreichweit von 12.942 <strong>im</strong> Jahr 1981 auf prognostizierte 24.116 <strong>im</strong> Jahr 2011 (vgl. Amann<br />

1998: 36). Dies ist insofern für das Versorgungssystem von Bedeutung, als dass Männer früher und<br />

häufiger auf Unterstützung <strong>im</strong> Haushalt und auf medizinische Betreuung angewiesen sind.<br />

Die Hochbetagten: Im Jahr 1981 gab es in Niederösterreich 93.178 Personen <strong>im</strong> Alter von 75+ Jahren,<br />

bis 2011 wird diese Zahl um 28% auf 118.988 gestiegen sein. (vgl. Amann 1198: 41) Die<br />

Steigerungsquote bei den 85jährigen allerdings wird 97% ausmachen (von 14.819 auf 28.976) (vgl.<br />

Löger 2001, Teil I: 37)<br />

Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Altersversorgung und die Pflege zukünftig<br />

hochbetagte, allein stehende Menschen betreffen wird. Zu erwarten ist auch, dass die Pflegedauer durch<br />

fortschrittlichere medizinische Versorgung verlängert wird und dass degenerative Krankheiten wie<br />

Alzhe<strong>im</strong>er, Demenz oder Parkinson <strong>im</strong> Vordergrund stehen werden (vgl. Nöstlinger 2003: 110f)<br />

Gleichzeitig zu demografisch und gesellschaftspolitisch bedingten Bedarfssteigerungen kommt es zu<br />

erhöhten Kosten <strong>im</strong> Sozial- und Gesundheitswesen und zu einer verschärften Ressourcenknappheit, die<br />

neue Problemlösungen fordern. Einigkeit herrscht in der Literatur darüber, dass die verschiedenen<br />

Handlungsfelder gleichzeitig und wechselseitig zu analysieren und darauf basierend Entscheidungen zu<br />

treffen sind. Die Möglichkeit und die Notwendigkeit, Gender Mainstreaming von Anfang an in diese<br />

Prozesse zu integrieren scheinen hingegen stark vernachlässigt.<br />

2.3. KOMPETENZREGELUNGEN<br />

Die Pflege- und Sozialberufe erweisen sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlage als Grenzbereich.<br />

Die Pflegehilfe wird <strong>im</strong> Gesundheitswesen verortet und seit 1997 <strong>im</strong> Bundesgesetz für Gesundheits- und<br />

Krankenpflege (GuKG) geregelt. Die Altenbetreuung hingegen unterliegt den Landesgesetzen. Für<br />

Niederösterreich gilt das Gesetz über die Ausbildung für Berufe in der Altenfachbetreuung, Familienund<br />

He<strong>im</strong>hilfe (1996, Novelle 2004). Die Ausbildung von Pflegekräften wurde 1999 neu geregelt<br />

(Ausbildungsverordnung 1999). Für die Betreuungsberufe AltenhelferIn, AltenfachbetreuerIn und<br />

He<strong>im</strong>helferIn bestanden vorerst keine einheitlichen bundesweiten Regelungen. Dieser Mangel, dessen<br />

Konsequenzen mit fehlenden einheitlichen Ausbildungs- und Qualitätsstandards, geringer Mobilität und<br />

schwieriger Bedarfsplanung bezeichnet wird, soll durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Länder<br />

gem. Art. 15a B-VG behoben werden (vgl. Dornmayr 2003: 3), die die Ausbildung und<br />

Tätigkeitsbereiche der Sozialbetreuungsberufe, darunter auch die He<strong>im</strong>hilfe, regelt.<br />

Als Meilenstein für die Regelung der Sozial- und Gesundheitsberufe ist der BAGS-Kollektivvertrag zu<br />

sehen, der mit Mai 2006 zur Satzung erklärt wurde und österreichweit als Mindeststandard für Sozialund<br />

Pflegeberufe gilt. Der Kollektivvertrag ermöglicht eine Vereinheitlichung des Sektors, eine<br />

Vergleichbarkeit der Leistungen und bedeutet einen ersten Schritt zur Standardisierung und Aufwertung<br />

der Gesundheits- und Sozialdienste. Zu den wesentlichsten Errungenschaften des BAGS<br />

<strong><strong>gender</strong>now</strong>: Chancengleichheit <strong>im</strong> Pflegebereich. Wien, Nov. 2006. www.<strong><strong>gender</strong>now</strong>.at<br />

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