chancengleichheit im pflegebereich - gendernow......gender ...
chancengleichheit im pflegebereich - gendernow......gender ...
chancengleichheit im pflegebereich - gendernow......gender ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Haushaltsprognosen, also die Zahl privater Haushalte und deren Struktur sind ausschlaggebend für die<br />
Kalkulation und die Entscheidungen der Sozialpolitik. Die „Regionale Haushaltsprognose 1981-2011“<br />
der ÖROK geht von einer Steigerung der Privathaushalte um 500.000 (18%) bis 2011 aus, trotz<br />
Stagnation der Bevölkerungsentwicklung (vgl. Amann 1998: 33 ff.). Die so genannten<br />
SeniorInnenhaushalte (Vorstand über 60 Jahre) nehmen um 23% zu. Die absolute Zahl der<br />
Einpersonenhaushalte wird ebenso steigen, die Zahl der Mehrpersonenhaushalte wird drastisch fallen.<br />
Bemerkenswert ist die geschlechtsspezifische Entwicklung der Einpersonenhaushalte mit 60jährigen und<br />
älteren Menschen: Die Zahl männlicher Einpersonenhaushalte wird sich verdoppeln<br />
(niederösterreichweit von 12.942 <strong>im</strong> Jahr 1981 auf prognostizierte 24.116 <strong>im</strong> Jahr 2011 (vgl. Amann<br />
1998: 36). Dies ist insofern für das Versorgungssystem von Bedeutung, als dass Männer früher und<br />
häufiger auf Unterstützung <strong>im</strong> Haushalt und auf medizinische Betreuung angewiesen sind.<br />
Die Hochbetagten: Im Jahr 1981 gab es in Niederösterreich 93.178 Personen <strong>im</strong> Alter von 75+ Jahren,<br />
bis 2011 wird diese Zahl um 28% auf 118.988 gestiegen sein. (vgl. Amann 1198: 41) Die<br />
Steigerungsquote bei den 85jährigen allerdings wird 97% ausmachen (von 14.819 auf 28.976) (vgl.<br />
Löger 2001, Teil I: 37)<br />
Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Altersversorgung und die Pflege zukünftig<br />
hochbetagte, allein stehende Menschen betreffen wird. Zu erwarten ist auch, dass die Pflegedauer durch<br />
fortschrittlichere medizinische Versorgung verlängert wird und dass degenerative Krankheiten wie<br />
Alzhe<strong>im</strong>er, Demenz oder Parkinson <strong>im</strong> Vordergrund stehen werden (vgl. Nöstlinger 2003: 110f)<br />
Gleichzeitig zu demografisch und gesellschaftspolitisch bedingten Bedarfssteigerungen kommt es zu<br />
erhöhten Kosten <strong>im</strong> Sozial- und Gesundheitswesen und zu einer verschärften Ressourcenknappheit, die<br />
neue Problemlösungen fordern. Einigkeit herrscht in der Literatur darüber, dass die verschiedenen<br />
Handlungsfelder gleichzeitig und wechselseitig zu analysieren und darauf basierend Entscheidungen zu<br />
treffen sind. Die Möglichkeit und die Notwendigkeit, Gender Mainstreaming von Anfang an in diese<br />
Prozesse zu integrieren scheinen hingegen stark vernachlässigt.<br />
2.3. KOMPETENZREGELUNGEN<br />
Die Pflege- und Sozialberufe erweisen sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlage als Grenzbereich.<br />
Die Pflegehilfe wird <strong>im</strong> Gesundheitswesen verortet und seit 1997 <strong>im</strong> Bundesgesetz für Gesundheits- und<br />
Krankenpflege (GuKG) geregelt. Die Altenbetreuung hingegen unterliegt den Landesgesetzen. Für<br />
Niederösterreich gilt das Gesetz über die Ausbildung für Berufe in der Altenfachbetreuung, Familienund<br />
He<strong>im</strong>hilfe (1996, Novelle 2004). Die Ausbildung von Pflegekräften wurde 1999 neu geregelt<br />
(Ausbildungsverordnung 1999). Für die Betreuungsberufe AltenhelferIn, AltenfachbetreuerIn und<br />
He<strong>im</strong>helferIn bestanden vorerst keine einheitlichen bundesweiten Regelungen. Dieser Mangel, dessen<br />
Konsequenzen mit fehlenden einheitlichen Ausbildungs- und Qualitätsstandards, geringer Mobilität und<br />
schwieriger Bedarfsplanung bezeichnet wird, soll durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Länder<br />
gem. Art. 15a B-VG behoben werden (vgl. Dornmayr 2003: 3), die die Ausbildung und<br />
Tätigkeitsbereiche der Sozialbetreuungsberufe, darunter auch die He<strong>im</strong>hilfe, regelt.<br />
Als Meilenstein für die Regelung der Sozial- und Gesundheitsberufe ist der BAGS-Kollektivvertrag zu<br />
sehen, der mit Mai 2006 zur Satzung erklärt wurde und österreichweit als Mindeststandard für Sozialund<br />
Pflegeberufe gilt. Der Kollektivvertrag ermöglicht eine Vereinheitlichung des Sektors, eine<br />
Vergleichbarkeit der Leistungen und bedeutet einen ersten Schritt zur Standardisierung und Aufwertung<br />
der Gesundheits- und Sozialdienste. Zu den wesentlichsten Errungenschaften des BAGS<br />
<strong><strong>gender</strong>now</strong>: Chancengleichheit <strong>im</strong> Pflegebereich. Wien, Nov. 2006. www.<strong><strong>gender</strong>now</strong>.at<br />
7