30.01.2013 Aufrufe

chancengleichheit im pflegebereich - gendernow......gender ...

chancengleichheit im pflegebereich - gendernow......gender ...

chancengleichheit im pflegebereich - gendernow......gender ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Mobile (ambulante) Pflege, Hauskrankenpflege<br />

Österreichweit arbeiten 3,5% des gehobenen Gesundheits- und Pflegepersonals sowie 8,5% aller Altenbzw.<br />

PflegehelferInnen <strong>im</strong> mobilen Dienst (vgl. Krajic 2005, S. 17). Der Ausbau des ambulanten<br />

Pflegesektors hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung genommen und es wird<br />

allgemein angenommen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird, da in der mobilen Pflege große<br />

Potenziale zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen vermutet werden. In Niederösterreich sind 5<br />

AnbieterInnen am Markt: Hilfswerk, Volkshilfe, Caritas Wien, Caritas St. Pölten, Rotes Kreuz.<br />

Die mobile Pflege stellt besondere Anforderungen an das Pflegepersonal: Zusätzlich zur medizinischen,<br />

sozialen und psychologischen Betreuung werden eine hohe Eigenverantwortung, außergewöhnliche<br />

Organisationsfähigkeiten, Flexibilität und Stressresistenz erwartet. Nach Krajic (2005) und Amann<br />

(2003) ist österreichweit <strong>im</strong> Moment zwar kein akuter Personalmangel festzustellen, Probleme zeigen<br />

sich aber in der Besetzung der Stellen mit adäquat qualifiziertem Personal. Für die mobile Pflege wird<br />

keine spezifische Ausbildung angeboten und die Grundausbildung zum diplomierten Pflegedienst<br />

orientiert sich am technisierten Spitalsbetrieb und nicht an den spezifischen Anforderungen des<br />

ambulanten Sektors.<br />

Verstärkt wird das Personalproblem durch die hohe Fluktationsrate, bedingt durch die <strong>im</strong> Vergleich zur<br />

stationären Pflege nochmals schwierigeren Arbeitsbedingungen, wie erhöhte Selbständigkeit und<br />

Entscheidungsdruck, Wegzeiten und daraus resultierender Zeitdruck, Informationsdefizite, erschwerte<br />

Planbarkeit der Dienste, dadurch erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie, etc. (siehe dazu<br />

Kapitel 2.7).<br />

Die Engpässe an Betreuungsmöglichkeiten und die demografischen Entwicklungen zeigen einen<br />

weiteren Bedarf an der Fortsetzung des Ausbaus, wobei die empfohlene Steigerung der<br />

Pflegekapazitäten in diesem Sektor je nach AutorIn zwischen 100% und 400% liegt.<br />

Um aber den Rekrutierungsproblemen in diesem Bereich entgegenwirken zu können (abnehmende Zahl<br />

an BewerberInnen und hohe Dropout-Rate in der Ausbildung), wird ein entscheidender Schwerpunkt der<br />

gesundheitspolitischen Reformen die Verbesserung der Rahmen- und Arbeitsbedingungen sein müssen.<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die mobile psychosoziale Betreuung. Über 50% der Pflegebedürftigen<br />

leiden zuminderst an einer psychischen Erkrankung. Bei psychiatrischen Diagnosen sind pflegende<br />

Angehörige <strong>im</strong> Regelfall überfordert. Die Weiterbildung der MitarbeiterInnen der mobilen Pflege in<br />

psychosozialen Belangen wird zukünftig eine wesentliche Rolle spielen.<br />

2.5. BERUFSBILD, AUSBILDUNG UND TÄTIGKEITSBEREICHE<br />

In PensionistInnen- und Pflegehe<strong>im</strong>en werden <strong>im</strong> Bereich des Pflegedienstes vorwiegend Fachpersonal<br />

aus dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP: Diplomiertes Gesundheits- und<br />

Krankenpflegepersonal), PflegehelferInnen und AltenfachbetreuerInnen beschäftigt. Mobil arbeiten vor<br />

allem DGKP, PflegehelferInnen und die He<strong>im</strong>hilfen. Tätigkeitsbereich und Ausbildung werden über das<br />

GuKG 1997 und die Ausbildungsverordnung 1997 geregelt, sowie über Landesgesetze (He<strong>im</strong>hilfe) und<br />

den BAGS-Kollektivvertrag der mit 1. Mai 2006 in die Satzung übernommen worden ist.<br />

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)<br />

Der gehobene Dienst für die Gesundheits- und Krankenpflege wird über das Gesundheits- und<br />

Krankenpflegegesetz GuKG 1997 geregelt und umfasst demnach folgende Aufgabenbereiche:<br />

<strong><strong>gender</strong>now</strong>: Chancengleichheit <strong>im</strong> Pflegebereich. Wien, Nov. 2006. www.<strong><strong>gender</strong>now</strong>.at<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!