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chancengleichheit im pflegebereich - gendernow......gender ...

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Kollektivvertrages zählen einheitliche Mindestlöhne, Arbeitszeitregelungen (38 Stunden wöchentliche<br />

Arbeitszeit, flexiblere Regelungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste) sowie Ausbildungs- und<br />

Qualitätsstandards (vgl. BAGS 2006). 1<br />

Wird das GuKG einerseits als gelungen bezeichnet (vgl. Nöstlinger 2003), wird andererseits in<br />

ExpertInnen- und MitarbeiterInnenbefragungen die Kritik laut, das GuKG würde die Spaltung zwischen<br />

einzelnen Berufsgruppen in der Pflege und die „Unzulänglichkeiten der medizinisch-technisch<br />

orientierten Ausbildungen verstärken“ (Wappelshammer 2004: 25). Weiters kann dem GuKG<br />

vorgeworfen werden, dass es ein Maturaniveau in der Ausbildung sowie Sonderausbildung zur<br />

Altenpflege verhindere (ebd.). Zu den neuen Anforderungen an das GuKG siehe auch den Pflegebericht<br />

2006, in dem u.a. neue Kompetenzregelungen und eine Sonderausbildung für den Langzeit<strong>pflegebereich</strong><br />

(Geriatrie) gefordert werden (vgl. Winkler 2006).<br />

2.4. PFLEGEFORMEN<br />

Stationäre Pflege in PensionistInnen- und Pflegehe<strong>im</strong>en<br />

In den letzten Jahren ist es <strong>im</strong> Pflegebereich zu vielen Veränderungen gekommen. Von der „Warm-sattsauber-Pflege“<br />

kann eine Entwicklung hin zur ganzheitlichen Pflege beobachtet werden, die<br />

entsprechend qualifiziertes Personal (multiprofessionelle Teams, psychologisch geschultes Personal) und<br />

ausreichende Ressourcen verlangt. Die Langzeitpflege betrifft Menschen, die Pflege und medizinische<br />

Betreuung in einem Ausmaß benötigen, das die Möglichkeiten der Angehörigen oder von mobilen<br />

Diensten übersteigt. Neben der Langzeitpflege werden in He<strong>im</strong>en aber noch andere Pflegeformen<br />

angeboten, die hier der Übersicht halber kurz zusammengefasst werden sollen:<br />

- Kurzzeitpflege: Zeitlich beschränkte Aufnahme von pflegebedürftigen Menschen zur Entlastung<br />

von Angehörigen.<br />

- Tagespflege: Teilstationäres Angebot für Menschen, die ihr Zuhause nicht ganz verlassen<br />

möchten.<br />

- Betreuungsstationen: Für Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden, in deren Fällen<br />

eine stationäre Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt aber nicht notwendig ist.<br />

- Rehabilitative Übergangspflege: Für Menschen, die rehabilitative Maßnahmen benötigen, die zu<br />

Hause nicht gewährleistet werden können. Ziel ist aber die Rückkehr in den eigenen<br />

Wohnbereich.<br />

- Wohnen <strong>im</strong> He<strong>im</strong>: Wohnen für Menschen, die weitgehend selbständig sind, aber aus diversen<br />

Gründen nicht mehr <strong>im</strong> eigenen Zuhause bleiben können. Durch den Ausbau der mobilen Pflege<br />

und den Bedarf an Pflegebetten werden Wohnteile in He<strong>im</strong>en <strong>im</strong>mer mehr in Pflegeabteilungen<br />

umgewandelt.<br />

- Pflege von Schwerkranken: Für Menschen, die auf Grund einer speziellen Erkrankung<br />

besonderer Pflege und Behandlung bedürfen. Die Betreuung erfolgt in einem<br />

multiprofessionellen Team unter Einbezug der Angehörigen.<br />

- Hospiz: Betreuung und Lebensbegleitung von schwerstkranken Menschen bis zum Tod. Die<br />

Betreuung der PatientInnen und deren Angehörigen erfolgt durch interdisziplinäre Teams.<br />

1 Siehe dazu http://www.bags-kv.at/.<br />

<strong><strong>gender</strong>now</strong>: Chancengleichheit <strong>im</strong> Pflegebereich. Wien, Nov. 2006. www.<strong><strong>gender</strong>now</strong>.at<br />

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