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Neben den von Kraft skizzierten Problemen bereitete auch die fachgruppenmäßige<br />

Zusammensetzung Schwierigkeiten. Wie dominant<br />

dabei die Textilgewerkschafter waren, zeigt etwa das Beispiel vom<br />

zweiten Gewerkschaftstag (1951), an dem aus Vorarlberg nur "Textiler"<br />

teilnahmen. Die Delegation bestand aus: Franz Jungbauer, Franz<br />

Tröschl, Herbert Gaßner, Paula Montibeller, Hermann Rappold, Andreas<br />

Allgäuer, Ambros Zündl, Felix Gunz, Ernst Heinzle, Norbert Tost,<br />

Walter Berger, J osefLerchenmüller, Armin B azanella, J osefFlatz, Franz<br />

Maschnitz, Ernst Neyer, Albert Valentinelli, Josef Wilhelm, Roman<br />

Huber, Albert Blaser, Alois Peter, <strong>Johann</strong> Dünser, Emil Jutz und Arthur<br />

Spagolla. 61<br />

Die 47er Gesetze<br />

Bereits am 15. Jänner 1946 wurde das Kollektivvertragsgesetz vom<br />

Sozialministerium beraten, beschlossen wurde es mehr als ein Jahr später,<br />

am 26. Februar 1947. Die Koalitionskompromisse führten dazu, daß<br />

"alle wichtigen einstimmigen Beschlüsse der Arbeiterkammern, der<br />

Betriebsversammlungen und des ÖGB-Bundesvorstandes umgestoßen<br />

wurden. "62 Das Kollektivvertragsgesetz wurde zwischen ÖVP- und SPÖ­<br />

Vertretern ausgehandelt, ohne daß "die Basis" zur Revision ihrer Beschlüsse<br />

noch einmal gefragt worden wäre.<br />

Insgesamt beschränkte das Kollektivvertragsgesetz 1947 die<br />

gewerkschaftliche Aktivität in mehrfacher Hinsicht. Besonders gravierend<br />

erschien den "Linken" zu sein, daß der ÖGB die Zwangsschlichtung<br />

als Instrument der Regelung von Arbeitskämpfen akzeptierte.<br />

Unmittelbar auf das Kollektivvertragsgesetz folgte am 28. März 1947<br />

das Betriebsrätegesetz, das nach dem gleichen Verfahren abgewickelt<br />

wurde. Auch hier wurden die Beschlüsse der Arbeiterkammem und des<br />

ÖGB von der Regierung und der Unternehmervertretung weitgehend<br />

ausgehöhlt.<br />

195

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