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lager gebracht und für deren Betriebe Zwangsverwalter bestellt.<br />

Doch zur Hauptsache waren die Lager mit kleinen Nazis gefüllt,<br />

während andere viel stärker Belastete sich der Freiheit erfreuen<br />

konnten. "<br />

Die Drei-Parteien-Vereinbarung von ÖVP, SPÖ und KPÖ vom 30. März<br />

1946 hatte den Übergang vom individuellen <strong>zum</strong> kollektiven Entnazifizierungsverfahren<br />

und die Gruppeneinteilung mit zwingenden<br />

"Sühnefolgen" für "Belastete" und "Minderbelastete" gebracht. 95<br />

Für den Bereich der "Wirtschaftssäuberung" war vor allem der Paragraph<br />

15 des Verbotsgesetzes ausschlaggebend. Durch ihn wurde den<br />

Illegalen verboten, Mitglied "eines Geschäftsführungs- oder<br />

Aufsichtsorganes einer juristischen Person ... zu sein." Außerdem sollten<br />

sie aus leitenden Stellungen in der Wirtschaft entlassen werden und<br />

kein Gewerbe betreiben dürfen. 96<br />

Das Sekretariat der Landesexekutive des ÖGB mußte 1947 insgesamt<br />

6.712 Fälle behandeln. Diese hohe Zahl ergab sich, weil auf Grund<br />

des Nationalsozialisten-Gesetzes vom 6. Februar alle noch bei der<br />

Wirtschaftssäuberungskommission unerledigten oder neu anhängig<br />

gemachten Fälle bearbeitet werden mußten. Im diesbezüglichen ÖGB­<br />

Bericht wird hervorgehoben, daß das Sekretariat und die befaßten Betriebsräte<br />

bestrebt waren, das Gesetz möglichst mild anzuwenden. Die<br />

angeführte Statistik zeigt, wie wenig auch den Gewerkschaftern daran<br />

gelegen war, die "Wirtschaft zu säubern":<br />

Von den 6.712 zu behandelnden Fällen wurden 6.006, das sind 89,4<br />

Prozent, ad acta gelegt, das heißt, es wurde von einer AntragsteIlung<br />

Abstand genommen. Von den verbliebenen 706 Fällen zog das Sekretariat<br />

307 zurück. Das Sekretariat beantragte nur 257 Entlassungen und<br />

142 Kündigungen. Die Wirtschaftssäuberungskommission agierte ähnlich:<br />

Von den 92 in diesem Jahr behandelten Fällen führten 28 zu Entlassungen<br />

und 11 zu Kündigungen. Am liebsten wäre es zu diesem<br />

Zeitpunkt den verantwortlichen Arbeitnehmervertretem gewesen, wenn<br />

die "Entnazifizierung" überhaupt eingestellt worden wäre. 97<br />

Die Zusammenarbeit des Landesarbeitsamtes und der Wirtschaftssäuberungskommission<br />

mit dem ÖGB-Sekretariat klappte: Es gab 1947<br />

keinen einzigen Einspruch des Sekretariats gegen eine Entscheidung<br />

der Wirtschaftssäuberungskommission.<br />

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