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147 Der "Gewerkschaftshistoriker" Fritz Klenner stellte 1981 zur<br />

"Wirtschaftspartnerschaft" grundsätzlich fest: "Für die Gewerkschaften<br />

ist die Zusammenarbeit im Rahmen der Wirtschafts- oder Sozialpartnerschaft<br />

eine Zweckmäßigkeitsfrage, deren zeitliche Begrenzung<br />

vom Verhalten der Wirtschaft abhängig ist. Nach Auffassung der<br />

Gewerkschaften werden die Interessensgegensätze durch die<br />

Wirtschaftspartnerschaft weder aufgehoben, noch sollen sie aufgegeben<br />

werden, sondern ihre Austragung sollte in einer möglichst geregelten<br />

Form erfolgen. Hierzulande wird der Begriff der Sozialpartnerschaft<br />

vielfach mit Wohlstand, sozialer Sicherheit, sozialem Frieden und dem<br />

Eintritt Österreichs in die Gruppe der fortschrittlichen Industrieländer<br />

identifiziert." Klenner, Fritz: Hundert Jahre österreichische<br />

Gewerkschaftsbewegung, S. 224.<br />

Und noch Mitte der achtziger Jahre konnte der Historiker Willi Krula<br />

bei einem Vortrag über die Bedeutung des ÖGB im Staate, in der<br />

Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik mit einer gewissen Berechtigung<br />

ausführen:<br />

"Keine andere Vereinigung in unserem Staate kann sich heute auf so<br />

viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, wie die große Organisation<br />

des ÖGB, stützen. Über den, verlängerten Arm' der Betriebsräte ist<br />

der ÖGB mit dem Betriebsgeschehen eng verbunden, wobei die Betriebe<br />

der verstaatlichten Wirtschaft und andere Großbetriebe eine dominierende<br />

Stellung einnehmen. Die ,Sozialpartnerschaft' (Paritätische Kommission)<br />

verbindet den ÖGB mit allen Zweigen der Wirtschaft - Industrie,<br />

Handel, Gewerbe, Landwirtschaft -, und er übt hier praktische,<br />

überbetriebliche Mitbestimmung, wobei betont werden muß, daß er in<br />

unserer kapitalistischen Gesellschaftsordnung leider der schwächere<br />

Wirtschaftspartner ist. Durch seine, Überparteilichkeit' steht er über die<br />

einzelnen Fraktionen mit Parteien und Gesetzgebung in Verbindung.<br />

Hier wirkt er mit dem ,verlängerten Arm' der Arbeiterkammer bei der<br />

Begutachtung der Gesetze wesentlich mit. Die fünfzehn Gewerkschaften,<br />

die heute im ÖGB vereinigt sind, und deren Kollektivvertragstätigkeit,<br />

welche oft den Motor für gesetzliche Regelungen bildet,<br />

erstrecken die Tätigkeit des ÖGB auf alle Sparten unseres gesellschaftlichen<br />

Lebens. Hier wäre auch das Wirken des ÖGB in den verschiedenen<br />

Kommissionen zu erwähnen. Kaum eine andere gesellschaftliche<br />

Organisation kann auf eine so breite Streuung ihrer Einflußnahme<br />

verweisen. Obwohl der ÖGB im Interesse der 80% Unselbständiger<br />

wirkt, fühlt er sich für das ,Ganze' verantwortlich und seine ,Solidarität'<br />

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