Die neuen Cosmos-Macher Die neuen Cosmos-Macher - E&W
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Info-Kampagne<br />
E-TROUBLES?<br />
➥ <strong>Die</strong> WKO sieht bei der „praktischen Umsetzung<br />
der eRechnung großen Nachholbedarf“. Mehr als<br />
70% der Unternehmen wissen nicht um die Notwendigkeit<br />
der digitalen Signatur und die daraus resultierenden<br />
steuerlichen Gefahren.<br />
Durch eine breit angelegte Informationsoffensive will die<br />
WKO den vermehrten, zugleich aber auch richtigen Einsatz<br />
der eRechnung forcieren. Das Hauptproblem stellt<br />
die bereits seit 2003 obligatorische digitale Signatur der<br />
Rechnungen dar: Fehlt diese, besteht keine Berechtigung<br />
zum Vorsteuerabzug. Wie eine Umfrage der WKO zeigte,<br />
weiß nur etwa ein Drittel der Unternehmen, dass elektronische<br />
Rechnungen digital signiert werden müssen. Ein<br />
weiteres Drittel geht fälschlicherweise davon aus, dass<br />
ein Ausdruck der Rechnungen für den Vorsteuerabzug<br />
ausreicht. <strong>Die</strong> Info-Kampagne soll die Betriebe aber<br />
nicht nur vor Problemen bei<br />
Steuerprüfungen und drohenden<br />
Millionenverlusten bewahren,<br />
sondern auch auf das<br />
enorme Einsparungspotenzial<br />
der eRechnung hinweisen.<br />
Hochrechnungen der WKO ergaben<br />
mögliche Kosteneinsparungen<br />
von bis zu 70%,<br />
oder 600 Mio Euro österreichweit.<br />
Während herkömmliche<br />
Papier-Rechnungen zwischen<br />
drei und sechs Euro kosten,<br />
Dr. Gerhard Laga<br />
macht der Aufwand bei der<br />
warnt vor Proble-<br />
elektronischen Variante nur 30<br />
men bei der<br />
bis 50 Cent aus.<br />
Steuerprüfung.<br />
Unter dem Motto „Jetzt wird<br />
richtig abgerechnet!“ bildete<br />
der „e-day“ der WKO am 1. März den Auftakt der mehrmonatigen<br />
Info-Kampagne. <strong>Die</strong>se wird auch vom Finanzministerium,<br />
der Raiffeisen Informatik GmbH und<br />
der Telekom Austria unterstützt. Weitere Aktivitäten, wie<br />
die Telefit-Roadshow von Mitte April bis Mitte Juni, folgen<br />
in den Bundesländern. Zugleich werden den Unternehmen<br />
die Risiken des leichfertigen Umgangs mit dem<br />
Internet aufgezeigt. „<strong>Die</strong> digitale Signatur erfüllt eine<br />
Siegelfunktion. Sie wurde eingeführt, weil Juristen eine<br />
potenzielle Gefahr darin sahen, dass die eRechnung verfälscht<br />
werden könnte“, erklärt Dr. Gerhard Laga vom E-<br />
Center der WKO. Schlussendlich diene die digitale Signatur<br />
der eigenen Sicherheit.<br />
Bei Gesprächen mit dem Finanzministerium hat sich die<br />
WKO für eine kulante Handhabung bei Steuerprüfungen<br />
ausgesprochen. Laga dazu: „Ich glaube nicht, dass es<br />
2007 zu großen Problemen kommen wird. Was danach<br />
passiert, kann ich nicht sagen.“ Wichtig ist, dass sich bei<br />
fehlender Signatur das zugrunde liegende Geschäft<br />
nachweisen lässt. Seitens des Finanzministeriums betonte<br />
Sektionschef Arthur Winter, dass es keinen gesetzlichen<br />
Zwang zur eRechnung geben werde. Deren Einsatz<br />
sei die freie Entscheidung des Unternehmers.<br />
E&W 3/07 109<br />
Steuertipps<br />
Wertpapierdeckung der Abfertigungs -<br />
und Pensionsrückstellung<br />
Der Verfassungsgerichtshof hat im November 2006 die Bestimmungen zur Wertpapierdeckung<br />
von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen für verfassungswidrig erklärt.<br />
Daher ist für Bilanzstichtage, die nach dem 8.11.2006 liegen, keine Wertpapierdeckung<br />
mehr erforderlich, Sie könnten seit 9.11. 2006 alle Wertpapiere verkaufen. Für die Abfertigungsrückstellung<br />
wären Ende 2006 sowieso nur mehr 10% der Rückstellung als<br />
Deckung notwendig gewesen, diese Deckung wäre ab 1.1.2007 zur Gänze entfallen.<br />
Wir würden trotzdem empfehlen, die Wertpapiere nur im Notfall zu verkaufen, die Ansprüche<br />
der <strong>Die</strong>nstnehmer bestehen schließlich weiter und müssen bei Austritt/Pensionierung<br />
gedeckt werden können. Außerdem wird es laut Auskunft des Finanzministeriums<br />
bei der Pensionsrückstellung zu einer Wiedereinführung der Wertpapierdeckung<br />
mittels eines <strong>neuen</strong> Gesetzes kommen (Zeitpunkt und Inhalt noch unklar).<br />
Keine Auswirkung hat diese Erkenntnis auf den Freibetrag für investierte Gewinne, der<br />
ab 1.1.2007 gilt. Daher wird es für Einnahmen- Ausgaben-Rechner ab 2007 möglich sein,<br />
neben Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter auch Wertpapiere anzuschaffen. Es<br />
können aber nur 10% des Gewinnes, höchstens EUR 100.000,–, begünstigt investiert<br />
werden.<br />
Lehrlingsförderung!<br />
<strong>Die</strong> Förderungen für Unternehmer bei der Lehrausbildung lassen sich in vier Kategorien<br />
einteilen:<br />
✔ Förderungen durch den Bund (Lehrausbildungsprämie, Bildungsfreibetrag)<br />
✔ Landesförderungen<br />
✔ Sonstige Vergünstigungen (Senkung bzw. Vereinfachung bei Nebenkosten, Rückerstattung<br />
bei der Entgeltfortzahlung in bestimmten Fällen)<br />
✔ Förderungen über das AMS; auf diese soll nachstehend etwas näher eingegangen<br />
werden:<br />
✔ Zusätzliche Lehrstellen (BLUM-Bonus); dieser kommt bei der Aufnahme von zusätzlichen<br />
Lehrlingen zu Tragen und bringt zwischen EUR 100,- und EUR 400,– pro<br />
Monat. <strong>Die</strong>se Aktion wurde – wir berichteten darüber bereits – bis Ende 2007 verlängert.<br />
✔ Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil<br />
✔ Jugendliche aus Lehrgängen und Stiftungen<br />
✔ Besonders benachteiligte Lehrstellensuchende<br />
✔ Personen in der integrativen Berufsausbildung<br />
✔ Erwachsene<br />
WICHTIG: In all diesen Fällen ist unbedingt vor der Aufnahme eines Lehrlings mit<br />
dem AMS Kontakt aufzunehmen!<br />
Wir raten Ihnen aber, zuallererst mit Ihrem Steuerberater – auch wir helfen Ihnen gerne<br />
weiter – Kontakt aufzunehmen, bei der Aufnahme von Lehrlingen ist auch neben einer<br />
allfälligen Förderung einiges zu beachten! Wir können Ihnen auch den Weg zum AMS ersparen<br />
oder abnehmen.<br />
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Jupiter,<br />
unter (1) 278 12 95, office@jupiter.co.at, und Dr. Michael Kowarik unter<br />
(1) 892 00 55, info@kowarik.at, gerne zur Verfügung. Web: www.ratundtat.at