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Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden ... - CDU Krefeld

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Das „Gesetz zur Stärkung <strong>der</strong> Eigenverantwortung von Schulen“, das dritte Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

vom 24. Juni 2008 führte zu weiteren personalrechtlichen Befugnissen und Entscheidungsfreiräumen<br />

für die Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Beteiligungsrechte <strong>der</strong><br />

Lehrerinnen und Lehrer wurden dementsprechend auf die Ebene <strong>der</strong> einzelnen Schule verlagert.<br />

Im Jahre 2010 erfolgte erneut ein Regierungswechsel wie<strong>der</strong>um hin zu einer rot-grünen Min<strong>der</strong>heitsregierung.<br />

Am 21. Dezember 2010 folgte das vierte sowie am 5. April 2011 das fünfte Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz.<br />

In diesem Zusammenhang wurden einige Regelungen <strong>der</strong> vorangegangenen Legislatur<br />

zurückgenommen o<strong>der</strong> modifiziert. Die wichtigsten seien genannt:<br />

10<br />

• Die Verbindlichkeit <strong>der</strong> Grundschulempfehlungen wird zurück genommen, <strong>der</strong> Prognoseunterricht<br />

abgeschafft. Die Grundschulen geben weiterhin Empfehlungen ab, entscheidend<br />

ist jedoch ab sofort <strong>der</strong> Wunsch <strong>der</strong> Eltern.<br />

• Den Schulträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, für jede öffentliche Schule einen<br />

Schuleinzugsbereich zu bilden.<br />

• Wie<strong>der</strong>einführung <strong>der</strong> Drittelparität in den Schulkonferenzen.<br />

• Die Vorziehung des Einschulungsalters endet mit dem Schuljahr 2011/12. Stichtag für<br />

die Einschulung ist damit ab sofort <strong>der</strong> 30. September. Im Vergleich zum Schulgesetz<br />

von 2005 ist das Einschulungsalter damit um drei Monate gesunken, es wurden demnach<br />

drei Jahre lang jeweils 13 Geburtsmonate eingeschult, was Folgen für die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

hatte. Im Vergleich zum Schulgesetz von 2006 wurde das Einschulungsalter<br />

jedoch nicht wie ursprünglich geplant über 5 Jahre bis zum 31.12. jeweils<br />

um einen Monat gesenkt, son<strong>der</strong>n nur über drei Jahre bis zum 30.09.<br />

Seitens <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände wurde insbeson<strong>der</strong>e die Möglichkeit zur Einführung<br />

von Schuleinzugsbereichen begrüßt, die <strong>der</strong> langjährigen For<strong>der</strong>ung nach einer diesbezüglichen<br />

Kann-Bestimmung entspricht.<br />

Ohne Gesetzesän<strong>der</strong>ung startete die Landesregierung ebenfalls bereits 2010 zwei wichtige<br />

Modellvorhaben: Der Modellversuch Abitur an Gymnasien nach 12 o<strong>der</strong> 13 Jahren und das<br />

längere gemeinsame Lernen in <strong>der</strong> Gemeinschaftsschule.<br />

Da kein Krefel<strong>der</strong> Gymnasium am Modellversuch 9-jähriges Gymnasium teilnimmt (landesweit<br />

sind es nur 14) und generell nicht anzunehmen ist, dass <strong>der</strong> Modellversuch in NRW allgemein<br />

zu einer Rückkehr zum alten Modell führen wird, wird dies für die Krefel<strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

auch ohne Auswirkungen bleiben.<br />

Kernstück <strong>der</strong> Schulpolitik <strong>der</strong> neuen Landesregierung bildete <strong>der</strong> Modellversuch „Gemeinschaftsschule“.<br />

Insgesamt wurden in NRW zum Schuljahr 2010/11 12 Gemeinschaftsschulen<br />

errichtet. Nachdem <strong>der</strong> Modellversuch „Gemeinschaftsschule“ durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts<br />

Arnsberg zu scheitern drohte, haben sich die Landtagsfraktionen von <strong>CDU</strong>, SPD<br />

und Bündnis90/DIE GRÜNEN am 19. Juli auf einen schulpolitischen Kompromiss geeinigt, <strong>der</strong><br />

bis 2023 gültig sein soll. Die wichtigsten Leitlinien sind:

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