Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden ... - CDU Krefeld
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• Fischeln-Südwest (B-plan 652):<br />
Wohngebiet mit ca. 450 WE (Zahl wird voraussichtlich noch reduziert), Einfamilien-<br />
und Mehrfamilienhäuser (2016)<br />
• Bockum-Nord (Emil-Schäfer-Straße / Bethelstraße, B-plan 692):<br />
Mischgebiet und Wohngebiet mit ca. 100 WE (2015)<br />
Für folgende Planungen ist ein Zeitplan nicht absehbar:<br />
• Westparkstraße (Kerrygold-Gelände, B-plan 706):<br />
Mischgebiet<br />
• Flensburger Zeile / Lübecker Weg (B-plan 736):<br />
Wohngebiet mit ca. 25 WE<br />
Weitere Planungen können sich ergeben, sofern <strong>der</strong> Flächennutzungsplan neu aufgestellt<br />
wird. Jedoch hat nicht jede einzelne Wohneinheit Auswirkungen auf die Schülerentwicklung,<br />
da die Neubauten überwiegend lediglich eine Binnenwan<strong>der</strong>ung erzeugen, die für die jeweils<br />
betroffenen Schulstandorte dann keinen Schülerzuwachs bewirken.<br />
1.5 Verfahren zur Fortschreibung des <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s 2011 – 2015<br />
Da die Stelle <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung vom Beginn 2009 bis Dezember 2009 nicht besetzt<br />
war, konnte die Arbeit für den neuen <strong>Schulentwicklungsplan</strong> erst Ende 2009 aufgenommen<br />
werden. Zunächst mussten akut anstehende schulorganisatorische Maßnahmen eingeleitet<br />
werden, bevor in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte 2010 die systematische Arbeit am neuen <strong>Schulentwicklungsplan</strong><br />
beginnen konnte. Die dargelegten schulpolitischen Diskussionen auf Landesebene<br />
im Zuge des Regierungswechsels Mitte 2010 erschwerten eine eindeutige Planung,<br />
weil über längere Zeit die Grundlagen, auf denen die kommunale <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />
erfolgen muss, nicht eindeutig waren. Im Hinblick auf die Grundschulplanung existiert diese<br />
Unsicherheit auch weiterhin fort, da zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Überarbeitung dieses <strong>Schulentwicklungsplan</strong>es<br />
ein weiteres Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen<br />
und wohnungsnahen Grundschulangebots durch die Auflösung des Landtages gestoppt<br />
wurde. Zwar wird das Gesetz aller Voraussicht nach in <strong>der</strong> neuen Legislaturperiode<br />
wie<strong>der</strong> eingebracht, jedoch ist es zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung dieses Planes noch nicht geltende<br />
Rechtslage.<br />
Seit Beginn <strong>der</strong> Arbeiten zur Fortschreibung des <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s fand ein kontinuierlicher<br />
Austausch zwischen Politik, Schulen und Verwaltung statt.<br />
Am 1. Oktober 2010 fand unter externer Mo<strong>der</strong>ation ein gemeinsamer Workshop von Schulausschuss<br />
und Verwaltung im Schullandheim Herongen statt. Die Verwaltung legte die bis<br />
dahin ermittelten Prognosedaten vor und es erfolgten erste Abstimmungen zwischen den Beteiligten,<br />
welche Bereiche in <strong>der</strong> Planung Berücksichtigung finden sollten. Für das Haushaltsjahr<br />
2011 wurden Mittel für die Erstellung eines externen Gutachtens etatisiert. In fraktionsübergreifenden<br />
Gesprächen wurde jedoch vereinbart, diese Mittel zunächst nicht für ein Gutachten<br />
zu verwenden, um den Prozess nicht weiter zu verzögern, son<strong>der</strong>n nur dann zum Einsatz<br />
zu bringen, wenn auf an<strong>der</strong>e Weise keine Einigungen zu erzielen seien.