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Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden ... - CDU Krefeld

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Unabhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Trägerschaft gelten die vom Unterausschuss des Hauptausschusses<br />

beschlossenen „Standards für die Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen“. Sie<br />

regeln u.a. die Festlegung <strong>der</strong> Gruppengröße und den Personalschlüssel.<br />

Festgelegt ist eine Gruppengröße von 25 Kin<strong>der</strong>n je Gruppe an Grundschulen und 12 Kin<strong>der</strong>n<br />

je Gruppe an För<strong>der</strong>schulen. Die Personalbemessung ist laut Standards wie folgt vorgesehen:<br />

Betreuungskräfte<br />

• für die 1. Gruppe: 1,0 Stellen (Vollzeit = 39 WStd.)<br />

• für die 2. Gruppe: 0,5 Stellen (Teilzeit = 19,5 WStd.)<br />

• für die 3. Gruppe: 1,0 Stellen (Vollzeit = 39 WStd.)<br />

• für die 4. Gruppe: 0,5 Stellen (Teilzeit = 19,5 WStd.)<br />

• usw.<br />

Qualifikation: i. d. R. pädagogische Qualifikation (Erzieher/-in, Sozialpädagoge/-pädagogin,<br />

Lehrer/-in mit/ohne 2. Staatsexamen)<br />

Hilfskräfte<br />

• Je 25 Plätze: 1 Hilfskraft (Teilzeit mit 10 WStd.)<br />

Qualifikation: ergänzende Kraft; möglichst mit Kenntnissen und/o<strong>der</strong> Erfahrungen im Hauswirtschaftlichen<br />

Bereich<br />

Vertretung in Form eines Personalbudgets<br />

• für die 1. und 2. Gruppe je 15% <strong>der</strong> Personalkosten <strong>der</strong> Betreuungskräfte (entspricht 0,15<br />

Stellenanteile für die 1. bzw. 0,075 Stellenanteile für die 2. Gruppe)<br />

• ab <strong>der</strong> 3. Gruppe je 10% <strong>der</strong> Personalkosten <strong>der</strong> Betreuungskräfte (entspricht 0,10 Stellenanteile<br />

für die 3. Gruppe bzw. 0,05 Stellenanteile für die 4. Gruppe usw.)<br />

Qualifikation: ergänzende Kraft; möglichst mit Kenntnissen und/o<strong>der</strong> Erfahrungen im pädagogischen<br />

Bereich<br />

Im Fall <strong>der</strong> städtischen Trägerschaft entscheiden die Schulen entsprechend ihrem individuellen<br />

Betreuungskonzept wie viele von den zubemessenen Stellen mit städtischen Erzieherinnen<br />

besetzt werden und welche Stellenanteile wahlweise als kapitalisierte Mittel für die zusätzliche<br />

Einstellung von Personal entsprechend den vorgegebenen Standards zur Verfügung<br />

gestellt werden sollen. Diese Mittel zuzüglich <strong>der</strong> kapitalisierten Mittel für Hilfskräfte sowie<br />

die Vertretungspauschale und eine Sachkostenpauschale i. H. v. 5,00 € je Schüler/in je Monat<br />

werden an die Kooperationspartner auf <strong>der</strong> Basis von entsprechend abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen<br />

ausgezahlt.<br />

Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> zu kapitalisierenden Mittel werden verwaltungseinheitliche Personalkostenmittelwerte<br />

zugrunde gelegt.<br />

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