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Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden ... - CDU Krefeld

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3.1.4 Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote<br />

Das Angebot „Schule von acht bis eins“ wird im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung mit Landesmitteln nur<br />

noch an einer För<strong>der</strong>schule durchgeführt. Jedoch halten noch ca. 2/3 <strong>der</strong> Schulen im Primarbereich<br />

neben dem Offenen Ganztag zusätzlich eine Betreuung von „acht bis eins“ vor.<br />

Seit dem 01.02.2009 stellt das Land mit dem Programm „Geld o<strong>der</strong> Stelle“ - Sekundarstufe I;<br />

Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote“ den Schulen<br />

Lehrerstellenanteile und/o<strong>der</strong> Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht zur Verfügung.<br />

Diese Mittel sind gedacht für die Gestaltung <strong>der</strong> Mittagspause für alle Schüler/innen<br />

<strong>der</strong> Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften,<br />

Bewegungs-, Kultur und För<strong>der</strong>angebote. Ziel ist <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> außerunterrichtlichen<br />

Ganztags- und Betreuungsangebote zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und<br />

umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen<br />

Bedarf <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen sowie <strong>der</strong> Eltern orientiert. Wie bei den Offenen<br />

Ganztagsschulen bildet hier die Zusammenarbeit von Schule, Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten<br />

Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und<br />

Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern die zentrale Grundlage.<br />

Nicht in Anspruch genommene Lehrerstellenanteile werden den Schulen in kapitalisierter<br />

Form zur Verfügung gestellt; hierbei entspricht 0,1 Lehrerstellenanteil einem För<strong>der</strong>betrag<br />

von 5.000,00 €. Ein Eigenanteil für die Stadt <strong>Krefeld</strong> fällt nicht an. Die Inanspruchnahme von<br />

Lehrerstellenanteilen o<strong>der</strong> kapitalisierten Mitteln wird jährlich bei allen anspruchsberechtigten<br />

Schulen abgefragt.<br />

Um qualitativ hochwertige Betreuungsangebote machen zu können, sind die Schulen auf Kooperationspartner<br />

angewiesen. Entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit anerkannten<br />

Trägern <strong>der</strong> freien Jugendhilfe wurden mit Unterstützung <strong>der</strong> Schulverwaltung und teilweise<br />

gemeinsam mit dem Fachbereich 51 für alle teilnehmenden Schulen geschlossen.<br />

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