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Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden ... - CDU Krefeld

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• Gemeinsamer Unterricht<br />

Der Gemeinsame Unterricht beschreibt für alle Schulstufen das gemeinsame Lernen<br />

von Schülerinnen und Schülern mit und ohne son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf. Dies<br />

findet sowohl in zielgleicher als auch in zieldifferenter Form statt.<br />

• Integrative Lerngruppen in <strong>der</strong> Sekundarstufe I<br />

Für die Sekundarstufe I bildet die Integrative Lerngruppe eine beson<strong>der</strong>e Form des<br />

Gemeinsamen Unterrichts: hier werden in <strong>der</strong> Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen<br />

und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem Fördebedarf, gemeinsam mit Schülerinnen und<br />

Schülern ohne son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf, in <strong>der</strong> Regel zieldifferent unterrichtet.<br />

• „zielgleich“<br />

Allgemeine Schulen unterrichten alle Schülerinnen und Schüler, sowohl mit als auch<br />

ohne son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf, zielgleich in den Bildungsgängen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

allgemeinen Schule. D.h. die Schülerinnen und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem<br />

För<strong>der</strong>bedarf werden zu den gleichen Abschlüssen geführt, wie Schülerinnen<br />

und Schüler ohne son<strong>der</strong>pädagogischen Fördebedarf.<br />

• „zieldifferent“<br />

Allgemeine Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf<br />

zieldifferent unterrichten, unterrichten diese in den Bildungsgängen des För<strong>der</strong>schwerpunkts<br />

Lernen o<strong>der</strong> des För<strong>der</strong>schwerpunkts Geistige Entwicklung. D.h., Schülerinnen<br />

und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf in einem dieser beiden<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkte werden zu Abschlusszeugnissen geführt, die die individuell erworbenen<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschreiben.<br />

• Eingangsklasse (sogenannte „E-Klasse“)<br />

In den För<strong>der</strong>schulen mit dem För<strong>der</strong>schwerpunkt Sprache, Hören und Kommunikation<br />

und Sehen sowie Körperliche und motorische Entwicklung glie<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> elfjährige<br />

Bildungsgang in die Eingangsklasse, die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Die Eingangsklasse<br />

schafft die Voraussetzung für das schulische Lernen. Die Klassen 1 und 2<br />

werden wie in den allgemeinen Schulen als Schuleingangsphase geführt. Sie können in<br />

einem Jahr, in zwei Jahren o<strong>der</strong> in drei Jahren durchlaufen werden. Die Schule entscheidet<br />

mit Zustimmung <strong>der</strong> Schulkonferenz über die Organisationsform <strong>der</strong> Schuleingangsphase<br />

(§ 2 Abs. 1 AO-SF).<br />

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