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Vom Fremdsprachenlernen in der Grundschule zum ...

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7 Zusammenarbeit von <strong>Grundschule</strong>n und weiterführenden Schulen<br />

– Anregungen für die Praxis vor Ort<br />

7.1 Rechtliche Vorgaben<br />

Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen ist <strong>in</strong> den Grundsatzerlassen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Schulfor-<br />

men geregelt. Bezüglich des Übergangs vom <strong>Fremdsprachenlernen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Grundschule</strong> <strong>zum</strong><br />

Fremdsprachenunterricht im Sekundarbereich I s<strong>in</strong>d folgende Aussagen des Erlasses „Die Arbeit <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Orientierungsstufe“ bedeutsam: 1)<br />

„Die Orientierungsstufe ist B<strong>in</strong>deglied zwischen dem Primarbereich und den weiterführenden<br />

Schulformen. Sie führt die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Grundschule</strong> fort und bereitet die Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler auf den Unterricht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hauptschule, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Realschule und im Gymnasium<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> den entsprechenden Schulzweigen <strong>der</strong> Kooperativen Gesamtschule vor.“ (1)<br />

Die Zusammenarbeit zwischen Orientierungsstufe und <strong>Grundschule</strong> ist im Punkt 8 „Zusammenar-<br />

beit mit an<strong>der</strong>en Schulen“ geregelt. Es heißt dort:<br />

„E<strong>in</strong>e enge und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen <strong>Grundschule</strong>n, Orientierungsstufen<br />

und weiterführenden Schulen sowie <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von Lehrkräften mit unterschiedlichen<br />

Erfahrungen <strong>in</strong> den abgebenden o<strong>der</strong> aufnehmenden Schulen s<strong>in</strong>d Voraussetzungen für<br />

e<strong>in</strong>en kont<strong>in</strong>uierlichen Bildungsweg.“ (8.1)<br />

„Zur Abstimmung und Koord<strong>in</strong>ierung des Übergangs von den <strong>Grundschule</strong>n <strong>in</strong> die Orientierungsstufe<br />

f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den <strong>Grundschule</strong>n im<br />

E<strong>in</strong>zugsbereich <strong>der</strong> Orientierungsstufe <strong>in</strong> Schulleiterdienstbesprechungen und <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samen<br />

Dienstbesprechungen <strong>der</strong> Fachlehrkräfte Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und<br />

ggf. Fremdsprachen statt.“ (8.2.1)<br />

„Für die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Orientierungsstufe mit den <strong>Grundschule</strong>n ihres E<strong>in</strong>zugsbereichs<br />

s<strong>in</strong>d pro Schuljahr Schulleiterdienstbesprechungen, Dienstbesprechungen <strong>der</strong><br />

Fachlehrkräfte Deutsch, Mathematik und Sachunterricht bzw. Welt- und Umweltkunde/ Naturwissenschaften,<br />

vorwiegend <strong>der</strong> Fachlehrkräfte <strong>der</strong> abgebenden und aufnehmenden<br />

Schuljahrgangsklassen, sowie Dienstbesprechungen <strong>der</strong> abgebenden und aufnehmenden<br />

Klassenlehrer<strong>in</strong>nen und Klassenlehrer verb<strong>in</strong>dlich. Im Rahmen <strong>der</strong> Zusammenarbeit ist die<br />

Orientierungsstufe über die am Ende des 4. Schuljahrgangs erreichten Lernstände zu unterrichten.“<br />

(8.2.2)<br />

Bei E<strong>in</strong>führung des <strong>Fremdsprachenlernen</strong>s <strong>in</strong> den <strong>Grundschule</strong>n ist die Anweisung zu geme<strong>in</strong>sa-<br />

men Dienstbesprechungen bezüglich <strong>der</strong> Fremdsprachen verb<strong>in</strong>dlich, so dass die beschriebenen<br />

Schulleiterdienstbesprechungen, Dienstbesprechungen <strong>der</strong> Fachlehrkräfte <strong>der</strong> abgebenden und<br />

aufnehmenden Schuljahrgangsklassen bzw. <strong>der</strong> abgebenden und aufnehmenden Klassenlehrer<strong>in</strong>-<br />

nen und Klassenlehrer auch für das Fach Englisch durchzuführen s<strong>in</strong>d. Ebenso bezieht sich die<br />

Auffor<strong>der</strong>ung „über die am Ende des 4. Schuljahrgangs erreichten Lernstände zu unterrichten“<br />

auch auf das <strong>Fremdsprachenlernen</strong>.<br />

1) „Die Arbeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Orientierungsstufe“, Erlass des MK vom 25.03.1997, SVBl. S. 97; vgl. auch die entsprechenden Aussagen<br />

im Erlass „Die Arbeit <strong>in</strong> den Schuljahrgängen 5-10 <strong>der</strong> Integrierten Gesamtschule“ vom 06.05.1992 i.d.F. vom<br />

4.2.2000, SVBl. S. 88<br />

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