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Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ erkennen und vermeiden: ein ...

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<strong>Diskriminierendes</strong> <strong>„Ethnic</strong> Profi ling“ <strong>erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>vermeiden</strong>: <strong>ein</strong> Handbuch<br />

als relevant berücksichtigen, um festzustellen, ob <strong>ein</strong>e Person potenziell<br />

verdächtig ist. ( 20 ) Das Gesetz schreibt vor, dass neben der Rasse <strong>ein</strong>er Person <strong>ein</strong><br />

weiterer Gr<strong>und</strong> vorhanden s<strong>ein</strong> muss, damit <strong>ein</strong> Beamter diese Person anders<br />

behandeln darf als die übrige Öff entlichkeit. Dieser Gr<strong>und</strong> muss sich speziell auf<br />

diese Person beziehen. ( 21 ) Möglicherweise verhält sie sich verdächtig, sie trägt<br />

<strong>ein</strong> ungewöhnliches Objekt bei sich oder fällt in anderer Weise auf. ( 22 ) Unter<br />

Umständen existiert auch <strong>ein</strong>e konkrete Verdächtigenbeschreibung, die auf<br />

diese Person zutriff t. Entscheidend ist, dass die ethnische Zugehörigkeit, Rasse<br />

oder Religion dieser Person nicht der ausschließliche oder überwiegende Gr<strong>und</strong><br />

ist, warum sie angehalten <strong>und</strong> durchsucht oder <strong>ein</strong>er anderen polizeilichen<br />

Maßnahme unterzogen wird.<br />

Dies bedeutet nicht, dass es Beamten unter bestimmten Umständen<br />

untersagt wäre, nur Personen anzuhalten, die <strong>ein</strong>er bestimmten Rasse oder<br />

religiösen Gruppe angehören, sofern diese Vorgehensweise nicht all<strong>ein</strong> auf<br />

deren Rasse, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion basiert. Ein weiteres<br />

Beispiel: Eine Gruppe illegaler Einwanderer, die alle k<strong>ein</strong>e „Weißen“ waren,<br />

besetzte <strong>ein</strong> öff entliches Gebäude, um dagegen zu protestieren, dass ihnen<br />

k<strong>ein</strong>e Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde. Diese Personen protestierten<br />

also off en dagegen, dass ihr Aufenthalt nicht durch Erteilung <strong>ein</strong>er<br />

Aufenthaltsgenehmigung legalisiert wurde. Die Polizei räumte das Gebäude<br />

<strong>und</strong> hielt nur diejenigen Personen fest, die protestierten; dabei ergab es sich,<br />

dass sie alle k<strong>ein</strong>e „Weißen“ waren. Obwohl die Polizei nur diejenigen Personen<br />

festhielt, die k<strong>ein</strong>e „Weißen“ waren, bedeutet dies nicht zwangsläufi g, dass sie<br />

sich <strong>ein</strong>er rassischen oder ethnischen Diskriminierung schuldig machte, denn<br />

sie hatte andere Gründe zu vermuten, dass diese Personen möglicherweise <strong>ein</strong>e<br />

Straftat (illegaler Aufenthalt) begangen hatten. Die Gründe für diese Annahme<br />

resultierten bereits aus dem Eingeständnis der betroff enen Personen selbst. Sie<br />

wurden anders behandelt als andere Personen der Öff entlichkeit, da sie sich in<br />

<strong>ein</strong>er objektiv anderen Situation befanden (sie gaben zu, illegale Einwanderer zu<br />

s<strong>ein</strong>). ( 23 )<br />

( 20 ) Baroness Hale, UKHL R gegen Beamten der Einwanderungsbehörde am Flughafen Prag et al, im Namen<br />

des European Roma Rights Centre et al., Slg. 2004, UKHL 55, Randnummer 92. In ähnlicher Weise Lord Scott<br />

in UKHL R (in Anwendung von Gillan et al.) gegen Kommissar der Metropolitan Police et al., Slg. 2006,<br />

UKHL 12, Randnummern 80, 81 <strong>und</strong> 45.<br />

( 21 ) „Eine Sache ist es, die ethnische Herkunft <strong>ein</strong>er Person als Teil (<strong>und</strong> manchmal sogar als wesentlichen Teil)<br />

ihres Profi ls zu akzeptieren; <strong>ein</strong>e ganz andere (<strong>und</strong> schlichtweg inakzeptable) Sache ist es, ausschließlich<br />

durch Verweis auf die ethnische Herkunft <strong>ein</strong>er Person <strong>ein</strong> Profi l derselben zu erstellen. Wenn Polizeibeamte<br />

entscheiden, ob sie von ihren Befugnissen zum Kontrollieren <strong>und</strong> Durchsuchen von Personen Gebrauch<br />

machen, müssen sie zweifelsohne weitere Faktoren berücksichtigen.“ Lord Brown in UKHL R (in Anwendung<br />

von Gillan et al.) gegen Kommissar der Metropolitan Police et al., Sgl. 2006, UKHL 12, Randnummer 91.<br />

( 22 ) Lord Scott in UKHL R (in Anwendung von Gillan et al.) gegen Kommissar der Metropolitan Police et al.,<br />

Slg. 2006, UKHL 12, Randnummer 67.<br />

( 23 ) Diese Situation bestand in der Rechtssache des EGMR Cissé gegen Frankreich (Zulässigkeit), Beschwerde<br />

Nr. 51346/99, 16. Januar 2001.<br />

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