Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ erkennen und vermeiden: ein ...
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<strong>Diskriminierendes</strong> <strong>„Ethnic</strong> Profi ling“ <strong>erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>vermeiden</strong>: <strong>ein</strong> Handbuch<br />
Zusammenfassung der wichtigsten<br />
Punkte des Handbuchs<br />
• Wenn <strong>ein</strong>e Person weniger wohlwollend behandelt wird als <strong>ein</strong>e andere<br />
Person, die sich in <strong>ein</strong>er ähnlichen Situation befi ndet, stellt dies <strong>ein</strong>e<br />
Diskriminierung dar. Diese ist im Kontext der Ausübung von Kontroll- <strong>und</strong><br />
Durchsuchungsbefugnissen rechtswidrig.<br />
• Es ist akzeptabel, bei <strong>ein</strong>er konkreten Verdächtigenbeschreibung zu <strong>ein</strong>er<br />
bestimmten Straftat auf die Rasse, die ethnische Zugehörigkeit oder die<br />
Religion <strong>ein</strong>er Person zu verweisen. Rasse, ethnische Zugehörigkeit oder<br />
Religion dürfen auch berücksichtigt werden, wenn zu <strong>ein</strong>er bestimmten Straftat<br />
konkrete Ermittlungserkenntnisse vorliegen.<br />
• Die Entscheidung, <strong>ein</strong>e Person anzuhalten <strong>und</strong> zu durchsuchen, die<br />
ausschließlich oder überwiegend aufgr<strong>und</strong> der Rasse, ethnischen Zugehörigkeit<br />
oder Religion dieser Person erfolgt, kann als diskriminierendes Ethnic Profi ling<br />
bezeichnet werden <strong>und</strong> ist unrechtmäßig.<br />
• Die Beamten sollten bei <strong>ein</strong>er Person das Augenmerk auf bestimmte Faktoren<br />
legen, die diese zu <strong>ein</strong>em konkreten Verdächtigen machen. Dabei sollte das<br />
Verhalten der Person im Mittelpunkt stehen. Zu „Verhalten“ sollte nicht das<br />
Aussehen <strong>ein</strong>er Person zählen.<br />
• Ein diskriminierendes Ethnic Profi ling kann Auswirkungen haben, die schädlich<br />
für die Beziehungen zur Gem<strong>ein</strong>schaft sind <strong>und</strong> daher andere Methoden der<br />
Polizeiarbeit be<strong>ein</strong>trächtigen, die auf die Zusammenarbeit mit der Öff entlichkeit<br />
<strong>und</strong> auf deren Vertrauen angewiesen sind. Außerdem gibt es Belege dafür,<br />
dass <strong>ein</strong> diskriminierendes Ethnic Profi ling unwirksam zu s<strong>ein</strong> sch<strong>ein</strong>t, wenn die<br />
„Treff erquote“ von Kontrollen – d. h., die Tatsache, ob <strong>ein</strong>e Kontrolle zu <strong>ein</strong>er<br />
Festnahme <strong>und</strong>/oder Strafverfolgung führte – berücksichtigt wird.<br />
• Um die Gefahr <strong>ein</strong>es diskriminierenden Ethnic Profi ling zu mindern, sollten<br />
die Polizeibeamten angemessen geschult werden. Zusätzlich sollten die<br />
Vorgesetzten überwachen, wie die Beamten von ihren Befugnissen für<br />
Kontrollen <strong>und</strong> Durchsuchungen Gebrauch machen.<br />
• Um die Durchführung von Kontrollen <strong>und</strong> Durchsuchungen überwachen<br />
zu können, müssen nach Rassen aufgeschlüsselte Daten erfasst werden,<br />
damit genau festgestellt werden kann, ob die Befugnisse proportional zur<br />
Zusammensetzung der Bevölkerung ausgeübt werden. Dies ist auch wichtig,<br />
um Beschwerden über das Vorliegen <strong>ein</strong>er indirekten Diskriminierung durch die<br />
Strafverfolgungsbehörden untermauern zu können.<br />
• Wenn Daten zur ethnischen Herkunft erfasst werden, müssen geeignete<br />
Vorkehrungen für den Datenschutz getroff en werden. Um solche Daten für<br />
statistische Zwecke sammeln zu können, muss nicht nur die Anonymität<br />
gewährleistet s<strong>ein</strong>, sondern es muss auch die Einwilligung der Personen<br />
vorliegen, die <strong>ein</strong>er Kontrolle <strong>und</strong> Durchsuchung unterzogen werden.<br />
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