Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ erkennen und vermeiden: ein ...
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<strong>Diskriminierendes</strong> <strong>„Ethnic</strong> Profi ling“ <strong>erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>vermeiden</strong>: <strong>ein</strong> Handbuch<br />
<strong>ein</strong> Profi ling unter Berücksichtigung von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit<br />
oder Religion als diskriminierend <strong>und</strong> daher unrechtmäßig anzusehen ist<br />
<strong>und</strong> unter welchen Umständen <strong>ein</strong> Verweis auf diese Merkmale zulässig s<strong>ein</strong><br />
kann. Anschließend untersucht das Handbuch die schädlichen Auswirkungen<br />
<strong>ein</strong>es diskriminierenden Ethnic Profi ling, ihre Wirksamkeit als Instrument<br />
der Strafverfolgung sowie alternative Methoden der Polizeiarbeit <strong>und</strong><br />
Schutzmaßnahmen gegen <strong>ein</strong>e missbräuchliche Verwendung des Profi ling.<br />
In diesem Handbuch wird statt des gängigeren Begriff s Ethnic Profi ling<br />
der Begriff „diskriminierendes Ethnic Profi ling“ verwendet, um die Praxis zu<br />
beschreiben, bei der Entscheidungen der Strafverfolgung ausschließlich oder<br />
überwiegend auf der Rasse, der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit <strong>ein</strong>er<br />
Person basieren. Dies liegt darin begründet, dass der Begriff Ethnic Profi ling<br />
von den Medien, von Wissenschaftlern <strong>und</strong> von Bürgerrechtsorganisationen<br />
weitestgehend ohne genaue oder <strong>ein</strong>heitliche Bedeutung verwendet wird.<br />
Eine offi ziell anerkannte europäische Beschreibung ist am ehesten diejenige der<br />
Europäischen Kommission gegen Rassismus <strong>und</strong> Intoleranz (nachstehend: ECRI),<br />
die „rassisches Profi ling“ wie folgt defi niert: „die ohne objektive <strong>und</strong> vernünftige<br />
Begründung erfolgende polizeiliche Berücksichtigung von Merkmalen wie Rasse,<br />
Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische<br />
Herkunft im Rahmen von Kontrollen, Überwachungen oder Ermittlungen“. ( 2 )<br />
Wie die ECRI in der Erläuterung der Beweggründe zu ihrer Allgem<strong>ein</strong>en<br />
politischen Empfehlung Nr. 11 betont hat <strong>und</strong> wie in Kapitel 2 dieses Handbuchs<br />
erörtert wird, lässt sich <strong>ein</strong>e direkte Diskriminierung niemals juristisch<br />
rechtfertigen, <strong>und</strong> <strong>ein</strong>e „angemessene Rechtfertigung“ für die Berufung auf die<br />
Faktoren Rasse, ethnische Herkunft oder Religion ist nur unter bestimmten, sehr<br />
<strong>ein</strong>geschränkten Umständen möglich.<br />
Schwerpunkt dieses Handbuchs ist die Untersuchung des Profi ling im Kontext<br />
der allgem<strong>ein</strong>en Polizeiarbeit <strong>ein</strong>schließlich der Terrorismusbekämpfung.<br />
Es befasst sich jedoch nicht mit dem Profi ling im Kontext von Asyl,<br />
Immigration oder Zoll, wo die Nationalität (<strong>und</strong> somit indirekt möglicherweise<br />
Rasse, ethnische Herkunft oder Religion) <strong>ein</strong>e wichtige Rolle bei der<br />
Entscheidungsfi ndung spielen kann. Das Handbuch beschränkt sich ferner<br />
darauf, das Profi ling im Kontext der Ausübung polizeilicher Befugnisse für<br />
Kontrollen <strong>und</strong> Durchsuchungen zu beleuchten. Entsprechend behandelt er<br />
nicht das Profi ling bei anderen Aufgaben wie Data Mining (Datenschürfung),<br />
Überprüfung von Aufenthaltsgenehmigungen oder Identitätsfeststellungen.<br />
Das Handbuch enthält zahlreiche Beispiele <strong>und</strong> Fallstudien, um polizeiliche<br />
Praktiken <strong>und</strong> Maßnahmen aufzuzeigen, die negative oder positive<br />
Auswirkungen hatten. Sofern nicht anders angegeben, wurden die Fallstudien<br />
( 2 ) ECRI (2007), Absatz 1.<br />
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