Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ erkennen und vermeiden: ein ...
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<strong>Diskriminierendes</strong> <strong>„Ethnic</strong> Profi ling“ <strong>erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>vermeiden</strong>: <strong>ein</strong> Handbuch<br />
FALLSTUDIE 19: ÖSTERREICH<br />
Höfl iche Form der Anrede<br />
Die österreichische Gesetzgebung enthält Richtlinien, wie die Polizei Personen<br />
der Öff entlichkeit ansprechen sollte. Paragraf 5 Absatz 2 der so genannten<br />
Richtlinien-Verordnung besagt: „Die Organe des öff entlichen Sicherheitsdienstes<br />
haben alle Menschen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht<br />
oder die es verlangen, mit „Sie“ anzusprechen.“ ( 82 ) Darüber hinaus hat das<br />
Ministerium für Inneres <strong>ein</strong>en Erlass zum Sprachgebrauch in der Exekutive<br />
verabschiedet, um den Eindruck <strong>ein</strong>er diskriminierenden, erniedrigenden,<br />
entwürdigenden oder vorurteilsbehafteten Behandlung zu <strong>vermeiden</strong>. Dieser<br />
Erlass vom 7. August 2002 besagt, dass „... der Ruf sowie die Akzeptanz durch die<br />
Bevölkerung <strong>und</strong> letztendlich die Effi zienz bei der Wahrnehmung der Aufgaben<br />
des Sicherheitsdienstes zu <strong>ein</strong>em großen Teil davon abhängen, wie das<br />
Personal der Strafverfolgung andere Personen <strong>und</strong> insbesondere Ausländer <strong>und</strong><br />
Mitglieder von Gruppen, die <strong>ein</strong>er Diskriminierung ausgesetzt sind, behandelt.<br />
Aus dieser Perspektive heraus ist es daher unabdingbar, dass alle Mitglieder des<br />
Sicherheitsdienstes für <strong>ein</strong> professionelles Verhalten während ihrer Arbeit <strong>ein</strong>en<br />
Sprachgebrauch <strong>ein</strong>schließlich Ausdrücken wählen, der nicht den Eindruck <strong>ein</strong>er<br />
diskriminierenden, erniedrigenden, entwürdigenden oder vorurteilsbehafteten<br />
Vorgehensweise erweckt <strong>und</strong>/oder nicht die Schlussfolgerung zulässt, dass<br />
derartige Motive Teil der Gr<strong>und</strong>haltung sind.“ ( 83 )<br />
Während derartige Vorschriften natürlich unabdingbar sind, ist es ebenso<br />
wichtig, dass <strong>ein</strong> Kontrollmechanismus <strong>ein</strong>geführt wird, um deren Umsetzung in<br />
die Praxis zu überwachen.<br />
4.7. Zukunftsweisende Überlegungen<br />
Da das diskriminierende Ethnic Profi ling im Ver<strong>ein</strong>igten Königreich besonders<br />
gründlich erforscht wurde, sind für s<strong>ein</strong>en Kontext umfangreiche empirische<br />
Erhebungen <strong>und</strong> Studien verfügbar. Es ist wünschenswert, dass andere<br />
EU-Mitgliedstaaten diesem Thema künftig ebenso viel Aufmerksamkeit widmen,<br />
da sie mit zunehmenden Einwandererzahlen konfrontiert sind, die Bekämpfung<br />
des Terrorismus erneut verstärken müssen <strong>und</strong> <strong>ein</strong>e wirkungsvolle Polizeiarbeit<br />
zu gewährleisten haben.<br />
Da das vorliegende Handbuch als praktisches <strong>und</strong> praxisbezogenes Hilfsmittel<br />
dienen soll, bittet die Agentur ihre Leser, über ihre Website (http://fra.europa.<br />
eu/) empirische Belege, Fallstudien, Maßnahmenpapiere <strong>und</strong> allgem<strong>ein</strong>e<br />
Literatur zu den hier besprochenen Themen <strong>ein</strong>zureichen.<br />
( 82 ) Siehe Richtlinien-Verordnung – RLV, StF: BGBl. Nr. 266/1993.<br />
( 83 ) Erlass des B<strong>und</strong>esministeriums für Inneres, Generaldirektion für die öff entliche Sicherheit vom 7.8.2002,<br />
GZ 19.038/237-GD/01, betreff end Sprachgebrauch in der Exekutive.<br />
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