Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ erkennen und vermeiden: ein ...
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<strong>Diskriminierendes</strong> <strong>„Ethnic</strong> Profi ling“ <strong>erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>vermeiden</strong>: <strong>ein</strong> Handbuch<br />
Strafverfolgung auf ethnische Minderheiten konzentriert, wegen der Behandlung<br />
der angehaltenen Person durch die Polizeibeamten (häufi g als „Qualität der<br />
Kontrolle“ bezeichnet) <strong>und</strong> wegen der Gründe für diese Kontrolle. ( 81 )<br />
Die negativen Auswirkungen wiederholter Kontrollen durch die Polizei<br />
sind deutlich geringer, wenn sich der Beamte professionell <strong>und</strong> respektvoll<br />
verhält. Insbesondere wenn der Gr<strong>und</strong> für die Kontrolle genannt wird, erhöht<br />
sich der Grad der Zufriedenheit mit der Begegnung. Sicherzustellen, dass<br />
Polizeibeamte höfl ich sind <strong>und</strong> die nötigen Informationen bereitstellen, ist<br />
<strong>ein</strong>e Strategie, die wenig Aufwand erfordert, die sich aber nicht immer leicht<br />
umsetzen lässt. Bei Bestrebungen, die Qualität der Kontrollen zu verbessern,<br />
ergeben sich häufi g Schwierigkeiten aufgr<strong>und</strong> der teilweise <strong>ein</strong>geschränkten<br />
Kommunikationsfähigkeit der Beamten, aufgr<strong>und</strong> der Unfähigkeit, den Gr<strong>und</strong><br />
für die Maßnahme zu nennen, <strong>und</strong> gelegentlich aufgr<strong>und</strong> der Notwendigkeit,<br />
bestehende Animositäten mit bestimmten Bereichen der Gem<strong>ein</strong>schaft<br />
überwinden zu müssen. Indem <strong>ein</strong>e gute Qualität des Zusammentreff ens<br />
sichergestellt wird, wird <strong>ein</strong> Ethnic Profi ling natürlich nicht aus der Welt<br />
geschaff t, aber die Beamten werden dadurch zunächst <strong>ein</strong>mal gezwungen,<br />
gegenüber sich selbst <strong>und</strong> der kontrollierten Person zu bestätigen, dass weder<br />
ethnische Zugehörigkeit noch Rasse oder Religion ausschlaggebender Gr<strong>und</strong><br />
für die Kontrolle waren. Zweitens hilft <strong>ein</strong>e gute Qualität des Zusammentreff ens<br />
sicherzustellen, dass die kontrollierte Person k<strong>ein</strong> diskriminierendes Motiv hinter<br />
der Maßnahme sieht. Wenn die kontrollierte Person den Eindruck erhält, dass<br />
<strong>ein</strong>e diskriminierende Ethnic Profi ling stattgef<strong>und</strong>en hat – selbst, wenn dies gar<br />
nicht der Fall ist –, hat diese Praxis bereits <strong>ein</strong>en Schaden angerichtet.<br />
FALLSTUDIE 17: VEREINIGTES KÖNIGREICH<br />
Betroff enen den Gr<strong>und</strong> für die Kontrolle <strong>und</strong> Durchsuchung mitteilen<br />
Artikel 2 von PACE sieht gesetzliche Sicherungsmechanismen für die<br />
Befugnisse bei Kontrollen <strong>und</strong> Durchsuchungen vor. Bevor <strong>ein</strong> Fahrzeug oder<br />
<strong>ein</strong>e Person durchsucht werden darf bzw. bevor <strong>ein</strong> Fahrzeug oder <strong>ein</strong>e Person<br />
zum Zwecke <strong>ein</strong>er Durchsuchung an- bzw. festgehalten werden darf, muss der<br />
Beamte angemessene Schritte unternehmen, um der kontrollierten Person<br />
Folgendes mitzuteilen:<br />
– s<strong>ein</strong>en Namen,<br />
– den Namen der Polizeistation, zu der er gehört<br />
– den Gegenstand der Durchsuchung <strong>und</strong><br />
– die Gründe für die Durchsuchung.<br />
( 81 ) HAVIS & BEST (2004).<br />
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