Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ erkennen und vermeiden: ein ...
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<strong>Diskriminierendes</strong> <strong>„Ethnic</strong> Profi ling“ <strong>erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>vermeiden</strong>: <strong>ein</strong> Handbuch<br />
3.2. Ist Ethnic Profi ling nichts weiter als <strong>ein</strong>e wirksame<br />
polizeiliche Maßnahme?<br />
Strafverfolgungsbehörden argumentieren häufi g, dass das Profi ling auf der Basis<br />
weitgefasster rassischer oder ethnischer Kategorien <strong>ein</strong>fach <strong>ein</strong>e „gute“ – mit<br />
anderen Worten wirksame – polizeiliche Maßnahme sei. Sozioökonomische <strong>und</strong><br />
demografi sche Merkmale wie Rasse oder ethnische Zugehörigkeit werden bei<br />
der polizeilichen Tätigkeit häufi g als Indikatoren für Straftatenmuster verwendet,<br />
wobei davon ausgegangen wird, dass bestimmte Arten von Straftaten häufi ger<br />
von den Mitgliedern bestimmter Minderheiten begangen werden. Auf dieser<br />
Gr<strong>und</strong>lage wird argumentiert, Strategien der Strafverfolgung sollten so<br />
angepasst werden, dass sie hinsichtlich bestimmter Straftaten auf bestimmte<br />
Gem<strong>ein</strong>schaften zugeschnitten sind.<br />
Es ist <strong>ein</strong>leuchtend, dass in bestimmten Gesellschaften ethnische Gruppen<br />
unterschiedliche Straftatenprofi le aufweisen, welche durch Faktoren wie sozialer<br />
<strong>und</strong> wirtschaftlicher Status be<strong>ein</strong>fl usst werden. ( 39 ) Es gibt jedoch Anzeichen<br />
dafür, dass die Häufi gkeit, mit der <strong>ein</strong>zelne Personen angehalten <strong>und</strong> durchsucht<br />
werden, nicht zwangsläufi g mit den Straftatenquoten der verschiedenen<br />
ethnischen oder Rassengruppen <strong>ein</strong>hergeht. ( 40 )<br />
Um die „Wirksamkeit“ von Polizeikontrollen hinterfragen zu können, werden Daten<br />
in zwei Bereichen benötigt: Zunächst können Daten zur „Unverhältnismäßigkeit<br />
hinsichtlich der Bevölkerung“ gesammelt werden, um festzustellen, wie sich<br />
die bestehenden Praktiken des Anhaltens <strong>und</strong> Durchsuchens auf unterschiedliche<br />
ethnische Gruppen/Rassengruppen in Bezug auf deren Anteil an der<br />
Gesamtbevölkerung <strong>und</strong> in Bezug auf die „verfügbare“ anzuhaltende Bevölkerung<br />
an bestimmten Orten <strong>und</strong> zu bestimmten Zeiten auswirken; zweitens werden<br />
Daten zur tatsächlichen „Treff erquote“ <strong>ein</strong>er Polizeikontrolle benötigt, d. h., ob<br />
der Polizeibeamte <strong>ein</strong>en Gesetzesverstoß nachweisen konnte.<br />
Defi nition von „Treff erquote“ <strong>und</strong> „Unverhältnismäßigkeit<br />
hinsichtlich der Bevölkerung“<br />
Die „Treff erquote“ bezeichnet den Anteil der Personenkontrollen<br />
<strong>und</strong> Durchsuchungen, bei denen Beweise für rechtswidriges<br />
Verhalten gef<strong>und</strong>en werden <strong>und</strong> die weitere strafrechtliche<br />
Maßnahmen, beispielsweise <strong>ein</strong>e Festnahme, nach sich ziehen.<br />
Ein „Treff er“ liegt beispielsweise vor, wenn <strong>ein</strong><br />
Strafverfolgungsbeamter Beweise dafür fi ndet, dass <strong>ein</strong>e Person<br />
( 39 ) MODOOD ET AL. (1997); GROSS & LIVINGSTON (2002), S. 1413 <strong>und</strong> 1415; HARCOURT (2004), S. 1329-1330.<br />
( 40 ) PHILLIPS & BOWLING (2002); DELSOL & SHINER (2006), S. 241-263.<br />
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