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Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ erkennen und vermeiden: ein ...

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<strong>Diskriminierendes</strong> <strong>„Ethnic</strong> Profi ling“ <strong>erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>vermeiden</strong>: <strong>ein</strong> Handbuch<br />

3.2. Ist Ethnic Profi ling nichts weiter als <strong>ein</strong>e wirksame<br />

polizeiliche Maßnahme?<br />

Strafverfolgungsbehörden argumentieren häufi g, dass das Profi ling auf der Basis<br />

weitgefasster rassischer oder ethnischer Kategorien <strong>ein</strong>fach <strong>ein</strong>e „gute“ – mit<br />

anderen Worten wirksame – polizeiliche Maßnahme sei. Sozioökonomische <strong>und</strong><br />

demografi sche Merkmale wie Rasse oder ethnische Zugehörigkeit werden bei<br />

der polizeilichen Tätigkeit häufi g als Indikatoren für Straftatenmuster verwendet,<br />

wobei davon ausgegangen wird, dass bestimmte Arten von Straftaten häufi ger<br />

von den Mitgliedern bestimmter Minderheiten begangen werden. Auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage wird argumentiert, Strategien der Strafverfolgung sollten so<br />

angepasst werden, dass sie hinsichtlich bestimmter Straftaten auf bestimmte<br />

Gem<strong>ein</strong>schaften zugeschnitten sind.<br />

Es ist <strong>ein</strong>leuchtend, dass in bestimmten Gesellschaften ethnische Gruppen<br />

unterschiedliche Straftatenprofi le aufweisen, welche durch Faktoren wie sozialer<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlicher Status be<strong>ein</strong>fl usst werden. ( 39 ) Es gibt jedoch Anzeichen<br />

dafür, dass die Häufi gkeit, mit der <strong>ein</strong>zelne Personen angehalten <strong>und</strong> durchsucht<br />

werden, nicht zwangsläufi g mit den Straftatenquoten der verschiedenen<br />

ethnischen oder Rassengruppen <strong>ein</strong>hergeht. ( 40 )<br />

Um die „Wirksamkeit“ von Polizeikontrollen hinterfragen zu können, werden Daten<br />

in zwei Bereichen benötigt: Zunächst können Daten zur „Unverhältnismäßigkeit<br />

hinsichtlich der Bevölkerung“ gesammelt werden, um festzustellen, wie sich<br />

die bestehenden Praktiken des Anhaltens <strong>und</strong> Durchsuchens auf unterschiedliche<br />

ethnische Gruppen/Rassengruppen in Bezug auf deren Anteil an der<br />

Gesamtbevölkerung <strong>und</strong> in Bezug auf die „verfügbare“ anzuhaltende Bevölkerung<br />

an bestimmten Orten <strong>und</strong> zu bestimmten Zeiten auswirken; zweitens werden<br />

Daten zur tatsächlichen „Treff erquote“ <strong>ein</strong>er Polizeikontrolle benötigt, d. h., ob<br />

der Polizeibeamte <strong>ein</strong>en Gesetzesverstoß nachweisen konnte.<br />

Defi nition von „Treff erquote“ <strong>und</strong> „Unverhältnismäßigkeit<br />

hinsichtlich der Bevölkerung“<br />

Die „Treff erquote“ bezeichnet den Anteil der Personenkontrollen<br />

<strong>und</strong> Durchsuchungen, bei denen Beweise für rechtswidriges<br />

Verhalten gef<strong>und</strong>en werden <strong>und</strong> die weitere strafrechtliche<br />

Maßnahmen, beispielsweise <strong>ein</strong>e Festnahme, nach sich ziehen.<br />

Ein „Treff er“ liegt beispielsweise vor, wenn <strong>ein</strong><br />

Strafverfolgungsbeamter Beweise dafür fi ndet, dass <strong>ein</strong>e Person<br />

( 39 ) MODOOD ET AL. (1997); GROSS & LIVINGSTON (2002), S. 1413 <strong>und</strong> 1415; HARCOURT (2004), S. 1329-1330.<br />

( 40 ) PHILLIPS & BOWLING (2002); DELSOL & SHINER (2006), S. 241-263.<br />

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