Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ erkennen und vermeiden: ein ...
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<strong>Diskriminierendes</strong> <strong>„Ethnic</strong> Profi ling“ <strong>erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>vermeiden</strong>: <strong>ein</strong> Handbuch<br />
„Bei routinemäßigen oder spontanen Entscheidungen im Bereich der<br />
Strafverfolgung, wie <strong>ein</strong>fache Verkehrskontrollen, dürfen die B<strong>und</strong>esbeamten<br />
der Strafverfolgung in k<strong>ein</strong>er Weise von Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit<br />
Gebrauch machen; lediglich in <strong>ein</strong>er konkreten Verdächtigenbeschreibung<br />
dürfen die Beamten auf Rasse <strong>und</strong> ethnische Zugehörigkeit zurückgreifen... Bei<br />
Aktivitäten in Zusammenhang mit <strong>ein</strong>er konkreten Untersuchung dürfen die<br />
B<strong>und</strong>esbeamten der Strafverfolgung Rasse <strong>und</strong> ethnische Zugehörigkeit nur in<br />
dem Maß berücksichtigen, in dem glaubwürdige Informationen vorliegen, welche<br />
für die Örtlichkeit oder den Zeitrahmen relevant sind <strong>und</strong> <strong>ein</strong>en Zusammenhang<br />
zwischen Personen <strong>ein</strong>er bestimmten Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit <strong>und</strong><br />
<strong>ein</strong>er identifi zierten Straftat, <strong>ein</strong>em Schema oder <strong>ein</strong>er Organisation herstellen.<br />
Detailliertere Anweisungen fi nden sich im Police and Criminal Evidence Act<br />
(PACE, Polizei- <strong>und</strong> Beweismittelgesetz) von 1984 für England <strong>und</strong> Wales. Die<br />
erste Fallstudie zeigt, wie Anweisungen in Form <strong>ein</strong>es Verhaltenskodex erteilt<br />
werden können, der die Gesetzgebung ergänzt. Die beiden anderen Fallstudien<br />
zeigen, wie die Polizeibehörden selbst die Gesetzgebung weiter erläutern<br />
können.<br />
FALLSTUDIE 6: VEREINIGTES KÖNIGREICH<br />
Police and Criminal Evidence Act (PACE) von 1984 <strong>und</strong> andere<br />
Gesetzgebung zu Polizeikontrollen <strong>und</strong> Durchsuchungen<br />
Im Verhaltenskodex A zum Police and Criminal Evidence Act von 1984<br />
werden die Befugnisse der Polizei, Personen auf der Straße anzuhalten <strong>und</strong> zu<br />
durchsuchen, festgelegt. ( 62 ) Hierzu gehören neben dem Police and Criminal<br />
Evidence Act von 1984 (Artikel 1) das Misuse of Drugs Act (Gesetz über den<br />
Drogenmissbrauch) von 1971 (Artikel 23), das Firearms Act (Waff engesetz) von<br />
1968 (Artikel 47), das Terrorism Act (Gesetz zur Terrorismusbekämpfung) von<br />
2000 (Artikel 43 <strong>und</strong> 44) sowie das Criminal Justice and Public Order Act (Gesetz<br />
über die Strafgerichtsbarkeit <strong>und</strong> die öff entliche Ordnung) von 1994 (Artikel 60).<br />
In Artikel 1 von PACE wird Polizeibeamten die Befugnis erteilt, <strong>ein</strong>e Person<br />
anzuhalten, zu durchsuchen <strong>und</strong> festzuhalten, wenn <strong>ein</strong> „vernünftig<br />
begründeter Verdacht“ besteht, dass diese Person gestohlene oder verbotene<br />
Gegenstände mit sich führt, „um es den Beamten zu ermöglichen, <strong>ein</strong>en<br />
Verdacht in Bezug auf <strong>ein</strong>e Person zu widerlegen oder zu bestätigen, ohne von<br />
ihrer Festnahmebefugnis Gebrauch machen zu müssen“.<br />
Der Verhaltenskodex besagt, dass <strong>ein</strong> „vernünftig begründeter Verdacht“ auf<br />
objektiven, individuellen Gründen basieren muss. Er besagt ferner:<br />
( 62 ) Der Verhaltenskodex A zum Police and Criminal Evidence Act von 1984 wurde mehrmals überarbeitet, die<br />
jüngste Version trat am 26. Oktober 2008 in Kraft, gegenwärtig erfolgt <strong>ein</strong>e weitere Überarbeitung.<br />
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