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Gutachten – Volkswirtschaftliche Bewertung der ... - bei ISETEC-II

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<strong>Gutachten</strong> <strong>–</strong> <strong>Volkswirtschaftliche</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> Forschungsinitiative <strong>ISETEC</strong> <strong>II</strong> 49<br />

Weitere gesamtwirtschaftliche Effekte ergeben sich u. a. hinsichtlich eines reduzierten<br />

Flächenbedarfs. Durch die Optimierung von Betriebsabläufen in Folge neuer terminalinterner<br />

Technologien konnten Einsparpotenziale u. a. in den Bereichen Werkstatt und Lagerung<br />

aufgezeigt werden, die sich nach Abschätzung <strong>der</strong> Gutachter im Bereich von 250 bis<br />

300 qm bewegen. Auch wenn dieser Wert im Vergleich z. B. zur Gesamtfläche des Containerterminals<br />

Burchardkai (Gesamtfläche: 1,4 Mio. qm) eher unbedeutend erscheint, ist<br />

vor dem Hintergrund <strong>der</strong> aufgezeigten Flächenproblematik in den Seehäfen und <strong>der</strong> Diskussion<br />

um Ausgleichsflächen je<strong>der</strong> zusätzliche Quadratmeter Fläche von nicht unerheblicher<br />

Bedeutung sowohl unter Wettbewerbs- als auch unter Umweltgesichtspunkten. Grdsl.<br />

ist davon auszugehen, dass dieser Wert um den Faktor 4-5 erhöht werden kann, wenn es<br />

gelingt, die im Zuge von <strong>ISETEC</strong> <strong>II</strong> erprobten Technologien auf weitere Standorte auszudehnen.<br />

Wird entsprechend den Vorüberlegungen in Abschnitt 5.1.1 vereinfachend ein<br />

Wert von 2 Euro je qm für die anfallenden Ersteinrichtungskosten, ergibt sich ein volkswirtschaftlicher<br />

Nutzen <strong>der</strong> Maßnahmen in Höhe von „lediglich“ 600 Euro. Allerdings wird an<br />

dieser Stelle noch einmal darauf verwiesen, dass eine Reihe volkswirtschaftlich relevanter<br />

Faktoren wie z. B. direkte kommunale Kosten, Kosten durch die Störung des Wasserhaushaltes<br />

durch eine Reduzierung des Retentionsvermögens des Bodens, Effekte einer<br />

Verschlechterung des Humanklimas in versiegelten Bereichen und Kosten in Folge eingeschränkter<br />

Wachstumsmöglichkeiten in an<strong>der</strong>en gesellschaftlichen Bereichen hier<strong>bei</strong> nicht<br />

berücksichtigt wurden. Weiterhin sind in die Betrachtung auch keine Kosten für die Bereitstellung<br />

von Ausgleichsflächen eingeflossen, so dass <strong>der</strong> ermittelte Wert als nur bedingt<br />

belastbar gelten muss.<br />

In Folge neuer Seehafentechnologien konnten weiterführend positive Effekte im Hinblick<br />

auf den Schallschutz realisiert werden. Da<strong>bei</strong> konnten durch mehrere Maßnahmen Schallreduzierungen<br />

um jeweils 5-10 dB(A) erzielt werden. Da Dezibel logarithmische „Einheiten“<br />

darstellen, die nicht wie an<strong>der</strong>e Zahlen linear addiert werden dürfen, ergibt sich <strong>bei</strong><br />

einer Schallreduktion um 3 x 10 dB(A) ein Rückgang um insgesamt „nur“ 14,771 dB(A).<br />

Da<strong>bei</strong> ist zu berücksichtigen, dass eine Pegelän<strong>der</strong>ung um 10 dB etwa einer Verdopplung<br />

bzw. Halbierung <strong>der</strong> subjektiv empfundenen Lautstärke entspricht. Eine Quantifizierung<br />

<strong>der</strong> volkswirtschaftlichen Schäden z. B. durch eine vermin<strong>der</strong>te Ar<strong>bei</strong>tsleistung <strong>der</strong> von<br />

den Schallemissionen betroffenen ist da<strong>bei</strong> grdsl. nur schwer möglich. Allerdings stellen<br />

die Gutachter noch einmal heraus, dass bereits ab einer Lärmbelastung von 60 dB(A) das<br />

Risiko für Herzinfarkte deutlich ansteigt. Dieser Schwellenwert wird in den Seehäfen ungeachtet<br />

des Einsatzes neuer Technologien vielfach überschritten. Die Ermittlung einer<br />

konkreten Zahl <strong>der</strong> hierdurch betroffenen Anwohner o<strong>der</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter ist allerdings nicht<br />

möglich. Realistisch ist dagegen allerdings vereinfachte Aussagen bzgl. des Wertverlusts<br />

<strong>der</strong> Immobilien im Hafenumfeld zu treffen. Nach dem Lärmbelastungsmodell des Umweltbundesamtes<br />

liegt <strong>der</strong> Wertverlust einer Immobilie <strong>bei</strong> ca. 0,9 % <strong>bei</strong> einer Pegelzunahme<br />

um 1 dB. Wie beschrieben, ist es durch den Einsatz neuer Seehafentechnologien gelungen,<br />

Schallreduzierungen um 5-10 dB(A) zu realisieren, so dass sich positive gesamtwirtschaftliche<br />

Effekte im Hinblick auf die Immobilienwertentwicklung im Umfeld <strong>der</strong> Seehäfen<br />

zeigen. Eine weitere Quantifizierung ist aufgrund <strong>der</strong> Heterogenität <strong>der</strong> einzelnen Hafenstandorte<br />

und Terminalanlagen allerdings nicht möglich.<br />

Da es sich hier<strong>bei</strong> überwiegend um Schallschutzmaßnahmen im (direkten) Terminalumfeld<br />

handelt, sind neben den volkswirtschaftlichen Effekten einer Reduzierung <strong>der</strong> Schallemis-

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